Mehr Umweltschutz in der europäischen Binnenschifffahrt

Bern, 05.04.2023 - Der Bundesrat setzt sich für einheitliche Regeln und mehr Umweltschutz in der europäischen Binnenschifffahrt ein. An seiner Sitzung vom 5. April 2023 hat er deshalb die Botschaft zur Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (Seeschifffahrtsgesetz) sowie zur Genehmigung der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) verabschiedet.

Durch Ratifikation der Erweiterung des CDNI soll der Umweltschutz erhöht werden, indem die unkontrollierte Entgasung auf dem Rhein, der Mosel und den Wasserstrassen in Deutschland und den Niederlanden verboten wird. Dieses Verbot ist im ursprünglich Abkommen nicht enthalten. Mit dem Beitritt zum CLNI 2012 beteiligt sich die Schweiz zudem an der Modernisierung und Vereinheitlichung des Rechtssystems der Haftungsbeschränkungen auf den europäischen Binnenwasserstrassen.

Stärkung des Haftungsrechts durch Vereinheitlichung

Das System der Haftungsbeschränkungen ermöglicht es Schiffseigentümern und Schiffsbesatzungen ebenso wie Bergern und Rettern, ihre Haftung für eine Vielzahl von Ansprüchen, die aus demselben Schadensereignis entstanden sind, auf einen bestimmten Haftungshöchstbetrag zu beschränken. Dadurch kann das Haftungsrisiko besser eingeschätzt werden. Weiter wird gewährleistet, dass Geschädigte ausreichend Ersatz erhalten.

Das CLNI 2012 ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Serbien und Ungarn haben das Abkommen bereits ratifiziert, Frankreich und die Schweiz bereiten die Ratifikation vor.

Stärkung des Umweltschutzes in der Binnenschifffahrt durch Verbot der unkontrollierten Entgasung

Die Binnenschifffahrt gilt bereits heute als umweltfreundlicher Verkehrsträger. Durch die Erweiterung des CDNI um das Verbot des unkontrollierten Entgasens wird die Verschmutzung von Atmosphäre und Gewässern zusätzlich reduziert und die Binnenschifffahrt dadurch noch umweltfreundlicher.

Das Verbot ist eine wichtige Weiterentwicklung des Abfallmanagements in der Binnenschifffahrt und stellt sicher, dass hohe Umweltstandards im Anwendungsberiech des CDNI einheitlich durchgesetzt werden. Neben der Schweiz sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande Vertragsparteien des CDNI.


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