Marktöffnung für Schweizer Rohmilchkäse

Bern, 08.02.2000 - Im Juli 1997 unterband Australien den Import von Schweizer Rohmilchkäse (Emmentaler, Gruyère, Sbrinz), weil negative Einflüsse auf den Gesundheitsschutz und die Tierseuchen-prävention befürchtet wurden. In Neuseeland bestand für solche Käse grundsätzlich keine Zulassung. In beiden Ländern darf kein Käse aus Rohmilch produziert werden.

Nach verschiedenen diplomatischen Interventionen - das SECO wurde von den Bundesämtern für Veterinärwesen (BVET) und Landwirtschaft (BLW) sowie den Schweizerischen Botschaften in Canberra und Wellington unterstützt - unterbreitete die Schweiz einen formellen Antrag zur Änderung der australo-neuseeländischen Nahrungsmittelvorschriften bezüglich des Handels mit schweizerischem Rohmilchkäse.

Am 22.10.1999 wurden die entsprechenden Änderungen von der für die Nahrungsmittelstandards zuständigen australo-neuseeländische Behörde (ANZFA) per 16.12.1999 in Australien und per 28. Januar in Neuseeland gutgeheissen . Die Änderung betrifft im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen den beiden Ländern auch Neuseeland. Dort ist der Import der drei Schweizer Käse ab 25.02.2000 erlaubt.

Diese Marktöffnung für die Schweizer Exporteure wurde durch den institutionellen Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, bei welcher die Schweiz und die beiden ozeanischen Länder Mitglied sind, begünstigt. Sie bezeugt einmal mehr die Bedeutsamkeit der WTO im Hinblick auf die Einhaltung von Handelsregeln und die Verteidigung wirtschaftlicher Interessen von kleinen Ländern wie der Schweiz.


Bern, 8. Februar 2000

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