Arbeitslosenversicherung 2022: Tiefe Arbeitslosenquote führt zu Einnahmenüberschuss

Bern, 06.04.2023 - Die positive Arbeitsmarktentwicklung setzte sich fort und ergab Langzeittiefstwerte bei den Arbeitslosenzahlen. Für die Arbeitslosenversicherung resultierte ein Einnahmenüberschuss von 2,31 Milliarden Franken.

Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) schloss das Rechnungsjahr 2022 mit einem Gesamtertrag von 9,64 Milliarden Franken (2021: 14,07) und Gesamtaufwendungen von insgesamt 7,33 Milliarden Franken (2021: 14,26) ab. Der Einnahmenüberschuss betrug 2,31 Milliarden Franken (2021: Verlust von 186 Millionen Franken). Im Jahresdurchschnitt waren 99’577 Arbeitslose bei der ALV registriert; dies entspricht einer Quote von 2,2 Prozent (2021: 137’614; 3,0 %).

Rechnung 2022

Einnahmenüberschuss und Zunahme des Eigenkapitals

Die positive Arbeitsmarktentwicklung des Vorjahres setzte sich fort. Die Folge waren Langzeittiefstwerte bei den Arbeitslosenzahlen, wodurch sich die Ausgaben der ALV begrenzten. Es resultierte ein Einnahmenüberschuss von 2,31 Milliarden Franken. Das Eigenkapital stieg bis Ende 2022 auf einen Bestand von 4,02 Milliarden Franken an.

Wegfall des Solidaritätsbeitrags per 1.1.2023

2011 hatte der Gesetzgeber einen Solidaritätsbeitrag (ein Prozent bei Einkommensteilen über dem maximal versicherten Verdienst von 148'200 Franken) eingeführt, um die damals verschuldete ALV rascher zu entschulden. Das Recht zur Erhebung dieses Beitrags war an einen bestimmten Stand des Eigenkapitals gebunden, welcher Ende 2022 erreicht wurde. Dadurch fiel dieses sogenannte Solidaritätsprozent per 1. Januar 2023 von Gesetzes wegen automatisch weg.

Fonds bleibt schuldenfrei

Während der Jahre 2020 - 2022 leistete der Bund einen ausserordentlichen Beitrag in Höhe der geleisteten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE). Dadurch wurden die pandemiebedingten KAE-Mehrausgaben der ALV mehrheitlich neutralisiert und der Fonds blieb schuldenfrei.

Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung sind die Revision des Jahresabschlusses 2022 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle sowie die formelle Genehmigung der Jahresrechnung durch den Bundesrat noch ausstehend.


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