Jahresbericht 2022 der UBI

Bern, 21.03.2023 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) verzeichnete im abgelaufenen Jahr 31 neue Beschwerdefälle. Bei neun der insgesamt 33 erledigten Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. Sieben Beschwerden wurden wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und zwei Beschwerden wegen Verletzung des Vielfaltsgebots gutgeheissen.

 

2022 eröffnete die UBI 31 neue Beschwerdeverfahren, eines mehr als im Vorjahr. Insgesamt 774 Beanstandungen gingen im gleichen Zeitraum bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein. Vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit im Berichtsjahr noch in eine Beschwerde an die UBI. Die Ombudsstellen, deren Zweck die Vermittlung zwischen den Beteiligten ist, nehmen eine wichtige Filterfuktion ein.

Die 31 bei der UBI im vergangenen Jahr neu eingegangenen Beschwerden richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehausstrahlungen (20). Radiobeiträge wurden sechs Mal beanstandet, Onlineinhalte drei Mal. Zwei Beschwerden visierten mehrere Medien. Gegenstand von Beschwerden bildeten ausschliesslich Publikationen der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft SRG, nämlich von SRF (21), RTS (9) und RSI (1). Die Eingaben betrafen mehrheitlich Nachrichtensendungen und andere informative Formate. Thematische Schwerpunkte setzten die Gesundheitspolitik, bevorstehende Volksabstimmungen, aktuelle innenpolitische Fragen (z.B. Konversionstherapie, Verhüllungsverbot), der Krieg in der Ukraine und andere Konflikte im Ausland (Nahost, Schweden). Im Weiteren wurden die Musikauswahl eines Radioprogramms, die Wetterprognosen, ein kritischer Beitrag über die Preispolitik eines Telekomunternehmens sowie eine satirische Ausstrahlung des Komikers Müslüm beanstandet. 

Bei den 33 im Berichtsjahr erledigten Beschwerdeverfahren stellte die UBI in 9 Fällen eine Rechtsverletzung (2021: 6) fest. Sie erachtete das Sachgerechtigkeitsgebot im Zusammenhang mit Beschwerden gegen zwei Publikationen von SRF (ein Radiobeitrag und der entsprechende Online-Artikel) als verletzt, die sich mit der Kritik gegen einen Mobilfunkexperten auseinandersetzten. Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches die freie Meinungsbildung des Publikums gewährleisten soll, nahm die UBI bei einem Instagram-Beitrag von SRF News über das Gendern, bei einem Nachrichtenbeitrag von RTS über die Covid-19-Situation in Schweden sowie bei einer "Arena"-Ausstrahlung von Fernsehen SRF zum Ukrainekrieg an. Gegen letztere Sendung wurden drei Beschwerden erhoben und gutgeheissen. Schliesslich befand die UBI, dass bei zwei Sendungen zu bevorstehenden Volksabstimmungen – einer Fernsehsendung von RTS ("Änderung Covid-19-Gesetz") und einem Beitrag von Radio SRF mit einer Bundesratsansprache ("Frontex") – das Vielfaltsgebot nicht eingehalten worden war. Beide Entscheide focht die SRG beim Bundesgericht an; sie sind nicht rechtskräftig. 

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote inkl. Kommentarspalten, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte mit u.a. dem Diskriminierungsverbot oder der Achtung der Menschenwürde. Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren, ausser bei Mutwilligkeit, für die Beteiligten kostenlos. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden. Nach rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI in der Regel ein Massnahmenverfahren zur Behebung des Mangels und zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft durch. 

Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht in allen vier Landessprachen im Rahmen einer Broschüre. Diese kann kostenlos beim Sekretariat bezogen werden bzw. ist auf der Website der UBI abrufbar. Die Beschwerdeinstanz hat den Tätigkeitsbericht zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht erstattet.


 


Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
Fax +41 58 462 55 58



Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-93817.html