Sanktionen gegenüber Syrien: Schweiz übernimmt befristete humanitäre Ausnahme der EU

Bern, 10.03.2023 - Am 10. März 2023 hat der Bundesrat die befristete Änderung der Europäischen Union (EU) an ihren Sanktionen gegenüber Syrien übernommen, um die rasche Bereitstellung von humanitärer Hilfe zu erleichtern. Die geänderte Verordnung tritt am 10. März 2023 um 18 Uhr in Kraft und gilt für eine Dauer von sechs Monaten.

Angesichts des Ausmasses der humanitären Krise in Syrien, die durch das Erdbeben noch verschärft wurde, hat die EU ihre Massnahmen gegenüber Syrien am 23. Februar 2023 angepasst, um eine umfassende Ausnahme für humanitäre Hilfe einzuführen. Für die kommenden sechs Monate befreit die EU eine bestimmte Anzahl humanitärer Organisationen von der Pflicht, eine vorherige Genehmigung für Transaktionen oder für die Bereitstellung von Gütern an sanktionierte Personen und Organisationen zu beantragen, sofern dies für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe erforderlich ist.

Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Am 3. März 2023 hat der Bundesrat humanitäre Akteure, die Beiträge des Bundes erhalten, permanent vom Verbot zur - direkten und indirekten - Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen ausgenommen, um die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern.

Durch diesen neuen Beschluss erweitert der Bundesrat diese Massnahme für die kommenden sechs Monate auf die Organisationen, für die auch die humanitäre Ausnahme der EU gilt.

Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen. Damit schloss sich die Schweiz den von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen an. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen hat der Bundesrat die Verordnung bereits mehrmals angepasst.


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