Beendigung des Freihandelsabkommens Schweiz-Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Bern, 26.05.2004 - Der Bundesrat hat beschlossen, das Freihandelsabkommen für Kohle und Stahl von 1972 in Übereinkunft mit der EU zu kündigen. In Zukunft wird der Freihandel mit jeglichen Gütern, unter Einschluss von Kohle und Stahl, nach den ordentlichen Regeln des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 ablaufen.

Die Europäische Union bestand ursprünglich aus verschiedenen Gemeinschaften. Entsprechend hat die Schweiz im Jahre 1972 neben dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ein zusätzliches Freihandelsabkommen für die Produkte Kohle und Stahl mit den Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl  (EGKS) abgeschlossen.

Die EGKS wurde auf Ende 2002 aufgelöst. Ihre Rechte und Pflichten gingen an die Europäische Gemeinschaft über. Zur Vermeidung von Unklarheiten hat die Europäische Kommission angeregt, das Freihandelsabkommen Schweiz-EGKS gegenseitig zu kündigen. Zukünftig wird der Freihandel mit jeglichen Gütern, einschliesslich Kohle und Stahl, nach den ordentlichen Regeln des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 ablaufen.


Bern, 26. Mai 2004


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