Die Schweiz unterzeichnet ein Migrationsabkommen mit Guinea-Bissau

Bern-Wabern, 28.02.2023 - Staatssekretärin Christine Schraner Burgener hat am 27. Februar 2023 in Bern ein Migrationsabkommen mit Guinea-Bissau unterzeichnet. Das Abkommen regelt Fragen der Rückübernahme von Personen mit irregulärem Aufenthalt und ermöglicht eine Stärkung der guten Regierungsführung im Migrationsbereich in Guinea-Bissau.

Staatssekretärin Christine Schraner Burgener hat sich mit einer Delegation aus Guinea-Bissau zu Migrationsfragen ausgetauscht, um die Zusammenarbeit der beiden Staaten namentlich im Rückkehrbereich zu verstärken. Das am 12. Oktober 2022 vom Bundesrat genehmigte Abkommen eröffnet der Schweiz und Guinea-Bissau neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Die wirtschaftliche Schwäche des Landes veranlasst junge Menschen aus Guinea-Bissau dazu, in einen Nachbarstaat oder nach Europa zu migrieren. Auch wenn nur wenige Staatsangehörige aus Guinea-Bissau ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, ermöglicht das Abkommen, Fragen in Bezug auf die Identifizierung von illegal anwesenden Personen und die Ausstellung der für die Rückkehrorganisation benötigten Reisedokumente zu regeln.

Um Guinea-Bissau im Migrationsbereich zu unterstützen, beabsichtigt das Staatssekretariat für Migration (SEM) ausserdem, sich in konkreten Projekten vor Ort zu engagieren. Dazu gehört insbesondere ein Projekt zur Digitalisierung des Zivilstandsregisters.


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