Ein Jahr Krieg gegen die Ukraine: Der Bundesrat zieht Bilanz seines Engagements und beantragt neues Hilfspaket

Bern, 22.02.2023 - Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine militärisch angegriffen und damit das Völkerrecht verletzt. Als Reaktion darauf beschloss der Bundesrat, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Zudem leistete der Bund humanitäre Unterstützung für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine und in Nachbarstaaten. In der Schweiz haben über 75’000 Ukrainerinnen und Ukrainer den Schutzstatus S erhalten. Zum Jahrestag des Beginns der Militäraggression bekundet der Bundesrat sein Mitgefühl mit der vom Krieg betroffenen Bevölkerung, zieht Bilanz seines Engagements und beantragt an seiner Sitzung vom 22.02.2023 die sofortige Freigabe eines neuen Hilfspakets in der Höhe von 140 Millionen Franken.

Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 markierte einen Paradigmenwechsel in der jüngeren Geschichte des Kontinents. Der Bundesrat verurteilt den Angriff erneut aufs Schärfste und ruft zur Einstellung der Feindseligkeiten und zum Rückzug der russischen Truppen aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine auf. Der Bundesrat ruft ausserdem zur Respektierung des humanitären Völkerrechts auf. Er unterstützt auch die Untersuchung von Völkerrechtsverbrechen, die der Internationale Strafgerichtshof aufgenommen hat.

Die Schweiz engagiert sich solidarisch an der Seite der Ukraine, um das Leiden der Zivilbevölkerung zu lindern und zu gegebener Zeit auf eine politische Lösung für den Krieg hinzuwirken. Unmittelbar nach Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bund deshalb humanitäre Unterstützung für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine und den Nachbarregionen geleistet. Bis heute wurden über 1000 Tonnen Hilfsgüter geliefert und in der Ukraine 4765 Tonnen Lebensmittel gekauft und an die Bevölkerung verteilt. In der Schweiz haben seit dem 11. März 2022 über 75’000 Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 hat sich der Bundesrat beeindruckt gezeigt von der Solidarität der Kantone, Gemeinden, Zivilgesellschaft und Privatpersonen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Er dankt insbesondere den Privatpersonen, die immer noch 25’000 Flüchtlinge aus der Ukraine beherbergen.

Seit dem 24. Februar 2022 hat die Schweiz rund 1,3 Milliarden Franken für Hilfsmassnahmen zugunsten der Ukraine bereitgestellt, davon über 270 Millionen Franken für die Unterstützung des Landes im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und weiterer Massnahmen sowie 1,035 Milliarden für die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Eine weitere Massnahme des Bundes war die Übernahme der Sanktionen der EU gegen Russland. Diese Sanktionen umfassen unter anderem gezielte Massnahmen gegen mehr als 1300 Personen und 170 Einrichtungen, die Sperrung von Vermögenswerten, zahlreiche Finanzmassnahmen, das Verbot des Handels mit bestimmten Gütern, Einreiseverbote und das Verbot, gewisse Dienstleistungen für die russische Regierung oder russische Unternehmen zu erbringen.

Um trotz des Krieges der Bevölkerung eine Perspektive für die Zukunft zu eröffnen, hat die Schweiz zudem mit der ukrainischen Regierung auf breiter Basis den politischen Prozess zum Wiederaufbau des Landes lanciert: An der Ukraine Recovery Conference vom Juli 2022 in Lugano wurden gemeinsam mit 41 Staaten und 18 internationalen Organisationen die Prinzipien von Lugano definiert. Sie umfassen die Eckpunkte des politischen Wiederaufbauprozesses.

Neues Hilfspaket

Der Bundesrat ist überzeugt, dass weiterhin Unterstützung nötig ist, um die prekäre Situation der Menschen in der Ukraine zu verbessern und das Funktionieren des Staates sicherzustellen. Deshalb beantragt der Bundesrat ein neues Nothilfepaket in der Höhe von 140 Millionen Schweizer Franken für die Ukraine und Moldova. 114 Millionen sind für die Ukraine und 26 Millionen für Moldova bestimmt.

Derzeit sind rund 18 Millionen Menschen in der Ukraine – etwa 40 Prozent der Bevölkerung – wegen des Krieges auf Hilfe angewiesen. Die in diesem Nothilfepaket vorgesehene Hilfe baut auf dem Engagement der Schweiz in der Ukraine und der Republik Moldova auf. Sie antwortet konkret auf Bedürfnisse und Anfragen der beiden Länder in Bereichen, in denen die Schweiz über spezifische Expertise verfügt. Die Aktionslinien umfassen zum Beispiel Schutzunterkünfte für Schulen, Reparaturen an Krankenhäusern und an der Energieinfrastruktur, oder Kleinkredite an landwirtschaftliche KMU, Minenräumung oder psychosozialen Support für die Bevölkerung. Die Umsetzung liegt bei den beiden für die internationale Zusammenarbeit zuständigen Departementen EDA und WBF. Das EDA und das WBF tragen 48 Millionen Franken aus bereits bestehenden Krediten bei. Die restlichen 92 Millionen sind zusätzliche Mittel und werden dem Parlament mit dem Nachtrag I zur Bewilligung unterbreitet.


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