Freigabe von Antibiotika aus Pflichtlagern erweitert

Bern, 17.02.2023 - Bei bestimmten Antibiotika droht eine schwere Mangellage. Deshalb werden zur besseren Versorgung des Marktes weitere Antibiotika-Produkte aus den Pflichtlagern freigegeben. Die Verordnung für die Pflichtlagerfreigabe von Antibiotika wird auf den 1. März 2023 entsprechend angepasst.

Eine Pflichtlagerfreigabe von Antiinfektiva gilt seit dem 1. November 2019 bereits für parenterale Anwendungsformen, also per Injektion oder Infusion. Mit der Verordnungsänderung können ab 1. März 2023 auch grössere Mengen von oralen Antibiotika (Tabletten und Kapseln) freigegeben werden. Dies wurde notwendig, da sich die bereits schwierige Versorgungslage bei den Antibiotika zunächst durch die COVID-19-Pandemie und dann durch eine starke und anhaltende Infektionswelle noch zugespitzt hat.

Die Unternehmen haben Probleme, die gesteigerte Nachfrage nach Antibiotika zu decken. Aktuell sind bei der Meldestelle Heilmittel des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Versorgungsstörungen bei 25 Antibiotika-Produkten gemeldet, 20 davon betreffen orale Formen.

Es drohen Versorgungslücken

Sortimentsbereinigungen und Marktrückzüge erschwerten in den letzten Jahren die Situation zusätzlich. So beziehen die Hauptanbieter von oralen Antibiotika in der Schweiz ihre Produkte von demselben europäischen Produzenten. Da dieser Kapazitätsprobleme hat, erhalten die einzelnen Länder eine ihnen zugewiesene limitierte Menge an Produkten.

Die wirtschaftliche Landesversorgung WL konnte Versorgungsengpässen bei den oralen Antibiotika mit temporären Teilbezügen aus den Pflichtlagern entgegenwirken. Solche zeitlich befristeten Teilentnahmen liegen in der Kompetenz der WL. Da diese nicht genügten, beantragte der WL-Delegierte Kurt Rohrbach nun die Freigabe der Pflichtlager für orale Antibiotika. Dies geschieht über eine Anpassung der Verordnung.

Weitere Störungen sind absehbar. Damit Schweizer Anbieter darauf reagieren können, ist nun in der Verordnung die Freigabe der Antibiotika-Pflichtlager auf orale Formen erweitert worden. Auch wenn damit eine Verbesserung der Versorgungslage erreicht wird, bleibt der Markt nur knapp versorgt. Im Falle einer langfristigen und globalen Steigerung der Nachfrage kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lieferengpässe trotz Pflichtlagerfreigaben zu Versorgungslücken führen.

Der weltweite Mangel an Antibiotika ist einer der Gründe, weshalb die wirtschaftliche Landesversorgung WL seit Anfang Februar die Versorgungslage bei den Arzneimitteln insgesamt als problematisch einstuft. Eine eigens für kurzfristige Massnahmen eingesetzte «Taskforce Engpass Medikamente» unter Leitung des WL-Delegierten Kurt Rohrbach prüft rasch umsetzbare und sofort wirksame Massnahmen.


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