Das Verfahren zur Restwassersanierung beim Wasserkraftwerk Rheinau wird nicht weitergeführt

Bern, 10.02.2023 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt das seit 2003 laufende Verfahren zur Restwassersanierung beim Wasserkraftwerk Rheinau ab. Die Sicherung angemessener Restwassermengen soll nun im Rahmen der anstehenden Konzessionserneuerung umgesetzt werden.

Das Grenzwasserkraftwerk Rheinau wurde im Jahr 1956 mit einer Konzession für 80 Jahre in Betrieb genommen. Das Nutzwasser für die Stromproduktion wird durch einen Unterwasserstollen abgeleitet. Dadurch gibt es um die Halbinsel Au eine rund 4.5 Kilometer lange Restwasserstrecke, in die gemäss der Konzession eine minimale Dotierwassermenge von 5 Kubikmetern Wasser pro Sekunde (m3/s) abgegeben wird. Durch die verminderte Wasserführung ist die Restwasserstrecke bei Rheinau besonders stark von ökologischen Problemen betroffen. Diese sollten im Rahmen der laufenden Konzession mit dem im Jahr 2003 eingeleiteten Verfahren zur Restwassersanierung (Art. 80 ff. des Gewässerschutzgesetzes) angegangen werden.

Der Hochrhein bildet die Grenze zwischen der Schweiz und dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Gestützt auf das internationale Recht kann eine Restwassersanierung bei einem Grenzwasserkraftwerk nicht einseitig, sondern nur im Einverständnis mit dem jeweils anderen Land angeordnet werden.

Mit ökologischen Untersuchungen prüften die schweizerischen und deutschen Behörden verschiedene Restwasservarianten, die schliesslich zur sogenannten Behördenvariante führten. Diese sah jahreszeitlich abgestufte Restwassermengen zwischen 20 und 60 m3/s sowie diverse notwendige bauliche Massnahmen (unter anderem Voll- und Teilabsenkung der Hilfswehre) vor, um eine ausreichende ökologische Verbesserung beim Kraftwerk Rheinau zu erzielen.

Im Rahmen der internationalen Abstimmung waren die zuständigen deutschen Behörden jedoch mit der Umsetzung der Behördenvariante in einem isolierten Restwassersanierungsverfahren nicht einverstanden. Aufgrund rechtlicher Bedenken und in Anbetracht der kurzen verbleibenden Restlaufzeit der Konzession des Wasserkraftwerks hat sich die deutsche Zulassungsbehörde dafür ausgesprochen, die Restwassersanierung im Rahmen des anstehenden Konzessionserneuerungsverfahren und koordiniert mit anderen Sanierungsmassnahmen (Fischgängigkeit, Geschiebehaushalt) umzusetzen.

Das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht deshalb vor, das Restwassersanierungsverfahren beim Kraftwerk Rheinau abzuschreiben. Der dazu nötige Verfügungsentwurf liegt vom 10.02. bis 13.03.2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten beim Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Sicherung angemessener Restwassermengen soll jedoch anlässlich der Konzessionserneuerung und in einem anderen rechtlichen Rahmen (Art. 29 ff. des Gewässerschutzgesetzes) umgesetzt werden.

Die derzeitige Konzession läuft im Jahre 2036 aus. Die Elektrizitätswerk Rheinau AG hat beim UVEK ein Gesuch für die Konzessionserneuerung des Kraftwerks Rheinau eingereicht. Die ersten Behördengespräche dazu haben bereits stattgefunden.


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