Aussenwirtschaftsbericht 2003: Personenfreizügigkeit mit der erweiterten EU als Chance für die Schweizer Wirtschaft

Bern, 14.01.2004 - Der Bundesrat hat am 14. Januar 2004 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2003 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Darin werden die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die Schweizer Wirtschaft analysiert und die Tätigkeit des Bundesrats und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft dargestellt.

Mit der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 nimmt die Bevölkerungszahl im EU-Binnenmarkt um 75 Millionen zu. Auf dieses Datum werden die sektoriellen Abkommen von 1999 und die anderen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft auf die Neumitglieder aus-gedehnt. Dies trifft aber nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (Personenverkehr) zu, weil dieses zusätzlich mit jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU abgeschlossen worden ist. Zur Ausdehnung jenes Abkommens bedarf es eines entsprechenden Erweiterungsprotokolls, dessen Genehmigung in der Schweiz dem fakultativen Referendum unterstellt sein wird. Von dieser Genehmigung wird die Weitergeltung der sektoriellen Abkommen von 1999 abhängen. Der Bundesrat befürwortet die schrittweise Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Mitgliedsländer, zumal diese der Schweizer Wirtschaft grosse Chancen bietet. Bei den Bilateralen II wird ein baldiger Abschluss der Verhandlungen angestrebt, sofern inhaltlich ein ausgewogenes Gesamtergebnis erzielt werden kann.

Die Schweizer Wirtschaft blieb über weite Teile des Jahres 2003 unter dem Einfluss einer auf ihren wichtigsten Märkten noch anhaltend schwachen internationalen Konjunktur. Anfänglich noch sehr zögerlich, setzte sich die Erholung der internationalen Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte zunehmend durch. Stimuliert durch eine expansive Geldpolitik und massive Steuersenkungen beschleunigte sich das Wachstum in den USA in der Folge des Irak-Kriegs in unerwartetem Masse. Erstmals seit rund drei Jahren setzte auch in der japanischen Volkswirtschaft eine nennenswerte Erholung ein. Im Euroraum erholte sich die Wirtschaft hingegen nur langsam, zumal der starke Eurokurs bremsend wirkte. Der Aufschwung wird 2004 an Fahrt und Breite gewinnen, wenngleich die wichtigsten Wirtschaftszonen weiterhin in unterschiedlichem Masse profitieren werden.

Nachdem die WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 14. September 2003 in Cancún ergebnislos abgebrochen werden musste, ist mit einer Verzögerung des Abschlusses der Doha-Runde über den 1. Januar 2005 zu rechnen. Das von der Schweiz und weiteren Klägern gegen die USA angestrengte Streitbeilegungsverfahren betreffend Schutzzölle auf Stahlimporten endete mit dem Entscheid, dass die USA die beanstandeten Schutzzölle aufheben müssen. Vor dem Hintergrund eines schwierigen und ungewissen Umfeldes bekräftigte die OECD die Bedeutung, welche dem Vertrauen der Wirtschaftsteilnehmer für das Wachstum zukommt.

Am 26. Juni 2003 ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile unterzeichnet worden. Für die EFTA-Staaten ist es nach den Abkommen mit Mexiko und Singapur - letzteres ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten - das dritte Freihandelsabkommen ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums. Wie die beiden anderen regelt es zusätzlich zum Warenhandel auch den Dienstleistungssektor, die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen.

Nach den Turbulenzen des Vorjahres beruhigte sich 2003 die Lage auf den internationalen Kapitalmärkten. Dies widerspiegelt sich auch in der Nachfrage nach Krediten vom Internationalen Währungsfonds. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich diese um rund vierzig Prozent verringert. Das Jahr 2003 stand im Zeichen der Konsolidierung des Instrumentariums zur Verstärkung der internationalen Finanzarchitektur. Die Arbeiten im Bereich der Krisenlösung konzentrierten sich auf die Ausgestaltung eines Insolvenzmechanismus für die Staaten und die Anwendung von Kollektivklauseln in Anleihensverträgen. Die Umsetzung eines Insolvenzmechanismus scheiterte im Internationalen Währungsfonds daran, dass die notwendige Mehrheit von 85 Prozent nicht erreicht wurde. 2004 werden die Arbeiten über die Verletzlichkeiten im Finanzbereich fortgesetzt.

Wirtschaftsmissionen in die aufstrebenden Märkte in Osteuropa, im Mittleren Osten, im Maghreb, in Asien und Südamerika sowie Staatsbesuche in der Schweiz vertieften die bilateralen Kontakte. Auf dem Gebiet des Investitionsschutzes traten bilaterale Abkommen mit Kirgisien und Nigeria in Kraft; ein entsprechendes Abkommen wurde mit Libyen unterzeichnet. Im Bereich der Exportrisikogarantie (ERG) wurden zwischen der Schweiz und Schweden sowie zwischen der Schweiz und Tschechien je ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen.


Bern, 14. Januar 2004

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