Rahmenabkommen für Exportfinanzierungen mit dem Irak

Bern, 05.12.2003 - Der Bundesrat hat am 05.12.2003 die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens für Exportfinanzierungen mit dem Irak genehmigt. Die Unterzeichnung ist am selben Tag durch Peter W. Silberschmidt, Direktor der Exportrisikogarantie (ERG), in Rom vorgenommen worden. Gemäss dem Abkommen bürgt die Coalition Provisional Authority mit dem aus Erdölverkäufen gespiesenen Development Fund for Iraq für Importfinanzierungen der neu gegründeten staatlichen Trade Bank of Iraq.

Das vom Bundesrat genehmigte Rahmenabkommen der Exportrisikogarantie (ERG) mit der staatlichen Trade Bank of Iraq und der Coalition Provisional Authority sieht einen Finanzierungsmechanismus für schweizerische Exporte nach dem Irak vor. Die Trade Bank of Iraq führt die Importfinanzierungen für irakische Besteller durch. Die Coalition Provisional Authority genehmigt die Transaktionen und gewährleistet die Finanzierung aus dem Development Fund for Iraq. Sollte die Trade Bank of Iraq ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bürgt die Coalition Provisional Authority gegenüber der ERG für die Zahlung. Damit soll die Finanzierung von Ausfuhren aus der Schweiz in den Irak unterstützt werden.

Die unter dem Rahmenabkommen finanzierten Geschäfte werden von der ERG individuell im ordentlichen Verfahren geprüft. Parallel zur Schweiz haben weitere Staaten wie Deutschland, die Niederlande, Belgien, Österreich, Schweden, Italien, die USA, Spanien und Japan gleiche Abkommen abgeschlossen.
 Bern, 5. Dezember 2003

Für weitere Auskünfte:
Kurt Schärer
SECO
Ressortleiter ERG – Exportfinanzierungen
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