Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes und der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft

Bern, 26.11.2003 - Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft werden auf den 15. Dezember 2003 in Kraft gesetzt. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Erneuerung überlebensfähiger KMU-Betriebe der Beherbergungswirtschaft in den Saisongebieten.

Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten am 20. Juni 2003 das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes und der Verordnung am 15. Dezember 2003 findet ein Paradigmawechsel statt. Nur noch langfristig überlebensfähige Beherbergungsbetriebe mit guten Ertragsaussichten werden gefördert. Der laufende Strukturwandel wird damit unterstützt und nicht aufgehalten.

Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den Vollzug der Förderungsmassnahmen zuständig. Mit den neuen Rechtsgrundlagen verfügt diese öffentlich-rechtliche Körperschaft nun über ein Instrumentarium, welches den Förderungszweck sicherstellt und die bestehenden Möglichkeiten des heutigen Kreditmarktes für touristische Klein- und Mittelbetriebe ausschöpfen kann.

Mit der neuen Verordnung geht zudem eine Reorganisation der SGH einher: Die Führungsspitze wurde verkleinert und ein neuer Businessplan erstellt, welcher der Gesellschaft eine wirksame Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Finanzierungs- und Beratungsaufgaben erlaubt.

Die Eidg. Räte haben der SGH mit Finanzierungsbeschluss vom 20. Juni 2003 ein zinsloses Bundesdarlehen von 80 Millionen Franken für die Periode 2003-2007 zur Verfügung gestellt. Da dieses Darlehen Teil des Entlastungsprogramms ist, wird erst in der Dezembersession 2003 abschliessend über die Höhe des Bundesdarlehens entschieden.

Bern, 26. November 2003


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