Bilaterales Entschuldungsabkommen zugunsten der Demokratischen Republik Kongo

Bern, 24.11.2003 - Die Schweiz und die Demokratische Republik Kongo haben am 21. November 2003 ein bilaterales Abkommen über einen Schuldenerlass im Umfang von 31,2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen. Der Vertrag ist vor Ort vom schweizerischen Botschafter in Kinshasa, Jean-Pierre Villard, und dem kongolesischen Finanzminister, André-Philippe Futa, unterzeichnet worden.

Mit dem Abkommen werden der Demokratischen Republik Kongo die gesamten Aussenschulden gegenüber der Schweiz erlassen. Die Tilgung der Schulden geschieht im Rahmen der sogenannten HIPC-Initiative (Heavily Indepted Poor Countries) der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, die darauf abzielt, die Aussenschulden der ärmsten hochverschuldeten Länder auf ein tragbares Niveau zu bringen und somit zur Armutslinderung beizutragen.

Die Schweiz als Vorreiterin auf dem Gebiet der Entschuldung misst der HIPC-Initiative eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Armut und für ein erhöhtes Wachstum bei. Bereits 1991 wurde im Rahmen des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft ein Entschuldungsprogramm im Umfang von 500 Millionen Schweizer Franken als Zeichen der Solidarität mit den ärmsten, hochverschuldeten Ländern ins Leben gerufen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat das Programm seither in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und der Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Hilfswerke durch Massnahmen zur Tilgung von Schulden (wie hier im Fall Kongo), zur Reduktion von Schulddiensten und zur Verbesserung der Schuldenverwaltung grösstenteils umgesetzt.

Auf internationaler Ebene konzentriert sich die Staatengemeinschaft seit 1996 auf die HIPC-Initiative, in welcher das schweizerische Entschuldungsprogramm eine Fortsetzung gefunden hat. Die internationale Gemeinschaft hat Kongo im Juli 2003 den Zugang zur HIPC-Initiative gewährt und unterstützt damit die jüngst erfolgten politischen und wirtschaftlichen Reformen im Kongo. Ein geplanter Erlass von über 80 Prozent aller Aussenschulden des Landes im Rahmen von HIPC ist allerdings abhängig von der weiteren Konsolidierung des Friedensprozesses und Fortschritten im Bereich der wirtschaftlichen Reformen und der Umsetzung des nationalen Armutsbekämpfungsprogramms.


Bern, 24. November 2003


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