Beratende Kommission für Landwirtschaft unterstützt Sonderbehandlung der neuen gentechnischen Verfahren

Bern, 01.02.2023 - Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) hat den heute verabschiedeten Bundesratsbericht zu den neuen gentechnischen Verfahren beurteilt. Die Kommission begrüsst die breite Auslegeordnung und kommt grossmehrheitlich zum Schluss, dass eine Sonderbehandlung neuer gentechnischer Verfahren mit einer risikobasierten Zulassungsregelung gerechtfertigt ist.

Die BEKO vertritt grossmehrheitlich die Haltung, dass die Pflanzenzüchtung mit Pflanzensorten, die z. B. robust oder resistent gegen Krankheiten und Schädlinge, ressourceneffizient sowie tolerant gegenüber Hitze- oder Trockenstress sind, einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit leisten kann. Mit den neuen Verfahren können ohne Einführung artfremder Gene relativ einfach rasche Züchtungserfolge realisiert werden. Damit Pflanzen, welche mit den neuen Verfahren gezüchtet werden, Mehrwerte bilden können, sollen diese im Gesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden. Zu bevorzugen ist eine noch zu definierende, fallspezifische Vorgehensweise, die Elemente der Prozess- und der Produktezulassung aufnimmt.

Für die globale Ernährungssicherheit sind die Produktionspotenziale und die Umsetzung des technologischen Fortschritts gemäss BEKO von entscheidender Bedeutung. In diesem Kontext steht auch die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft vor zahlreichen Herausforderungen, die der Bundesrat in seinem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» am 22. Juni 2022 dargelegt. Insbesondere gilt es die Ernährungssicherheit langfristig sicherzustellen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und gleichzeitig die Emissionen der landwirtschaftlichen Produktion auf ein Niveau zu senken, damit die Tragfähigkeit der Ökosysteme langfristig erhalten bleibt. Dazu muss die Land- und Ernährungswirtschaft das Potenzial des technologischen Fortschritts ausschöpfen können.

Die BEKO legt grossen Wert auf eine hohe Markttransparenz und die Wahrung der Wahlfreiheit in der Produktion (Anbau) und beim Konsumentscheid. Die dafür notwendigen Kennzeichnungsregelungen und das Ausweisen von Mehrwerten für den Konsumenten, die Umwelt oder die Landwirtschaft sowie deren Kostenfolgen sind soweit wie möglich aufzuzeigen.

Die Regelungen sind mit der EU abzustimmen, so dass keine Handelshemmnisse oder Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft entstehen. Im Hinblick auf die Vernehmlassung soll die Auslegeordnung mit den möglichen Folgen auf die geistigen Eigentumsrechte zu den neuen gentechnischen Verfahren ergänzt werden.


Die Liste der Kommissionsmitglieder findet sich unter folgendem Link:
www.admin.ch>Bundesrecht>Ausserparlamentarische Kommissionen>Nach Gremiumart


Adresse für Rückfragen

Beratende Kommission für Landwirtschaft,
Markus Zemp, Präsident Tel. +41 79 420 63 46,
Geneviève Gassmann, Vizepräsidentin, Tel. +41 79 396 30 04



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Bundesamt für Landwirtschaft
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