Sicherheit und Betrieb in den Bundesasylzentren: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen

Bern, 25.01.2023 - Der Bundesrat will transparente und umfassende Regelungen zum Betrieb und zur Gewährleistung der Sicherheit von Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den Bundesasylzentren schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Asylgesetzes eröffnet. Dabei stützt er sich insbesondere auf Empfehlungen von Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der die Sicherheit in den Zentren untersucht hatte.

Einige der von Niklaus Oberholzer empfohlenen Massnahmen konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits auf Ebene des Betriebs oder mit Verordnungsänderungen umsetzen. Unter anderem wurden die internen Abläufe in den Bundesasylzentren (BAZ) und Weisungen im Sicherheitsbereich angepasst. Die Bestimmungen zu Durchsuchung wurden präzisiert, im Rahmen eines Pilotversuchs wurde eine Meldestelle für Vorfälle und Anliegen geschaffen. Zudem werden in den BAZ Konfliktpräventionsbetreuende eingesetzt, welche dazu beitragen sollen, Konflikte zu vermeiden oder zu deeskalieren. Gewaltvorfälle werden systematisch zur Anzeige gebracht. Seit der Umsetzung dieser Massnahmen hat die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle stark abgenommen.

Anwendung von Zwang im Gesetz geregelt

Andere Massnahmen erfordern jedoch Änderungen im Asylgesetz (AsylG). Die wichtigsten Aufgaben des SEM in den BAZ sowie an den Flughäfen sollen neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden.  

Auch soll neu explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister übertragen werden können. Zudem soll das Disziplinarwesen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Schliesslich soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr neu im AsylG geregelt werden. Die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen des AsylG dauert bis zum 3. Mai 2023.

Grund- und Menschenrechte eingehalten

Im Frühjahr 2021 hatten Medien und Nichtregierungsorganisationen den Vorwurf erhoben, in den BAZ komme es zu unverhältnismässiger Gewaltanwendung durch Mitarbeitende der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des SEM hat Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer die Gewährleistung der Sicherheit in den Bundesasylzentren untersucht. In seinem Bericht vom 30. September 2021 ist er zum Schluss gekommen, dass in den BAZ keine systematische Gewalt angewandt wird und die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfahl in seinem Bericht jedoch verschiedene Verbesserungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich.


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