Vernehmlassung zur Exportrisikoversicherung

Bern, 19.11.2003 - Der Bundesrat hat am 19. November 2003 die Eröffnung der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG) beschlossen. Das Verfahren dauert bis Ende März 2004. Die Hauptstossrichtungen der Revision betreffen die Deckung von privaten Käuferrisiken und die institutionelle Neupositionierung.

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat Vorschläge zur Anpassung des von 1958 datierenden Exportrisikogesetzes an die veränderten weltwirtschaftlichen Verhältnisse und Grundsätze moderner Verwaltungsführung ausgearbeitet. Im Gegensatz zu den Exportrisikogarantie-Systemen der OECD-Staaten verwehrt die Schweizer ERG die direkte Versicherung privater Käuferrisiken. Durch die Privatisierungen in den Absatzmärkten und die wachsende Globalisierung der Produktion wird diese Versicherungslücke zu einem massgeblichen internationalen Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die geplante Gesetzesrevision eröffnet die Möglichkeit, private Käuferrisiken zu decken. Die vorgesehene institutionelle Neupositionierung der Versicherung als öffentlich-rechtliche Anstalt ermöglicht eine zweckmässige Kompetenzverteilung sowie eine angemessene Steuerung und Aufsicht durch den Bund.

Über diese beiden hauptsächlichen Revisionsaspekte hinaus wurden alle geltenden Gesetzesbestimmungen überprüft und sollen nun in einer Totalrevision den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Davon betroffen sind insbesondere die Bestimmungen über die Geschäftsgrundsätze, die Organisation, die Finanzen und die Wahrung der Bundesinteressen.

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