WTO-Berufungsinstanz urteilt zugunsten der Schweiz und der anderen Mitkläger

Bern, 10.11.2003 - Stahlimportmassnahmen der USA Die Berufungsinstanz der WTO hat am 10. November 2003 das Urteil des auf gemeinsamen Antrag der Europäischen Gemeinschaft, Japans, Koreas, Chinas, Norwegens, Neuseelands, Brasiliens und der Schweiz eingesetzten Panels bestätigt, wonach die Schutzzölle der Vereinigten Staaten auf diverse Stahlprodukte gegen WTO-Recht verstossen. Die Schweiz und die anderen Kläger begrüssen das Urteil und fordern die Vereinigten Staaten auf, die unrechtmässigen Importmassnahmen unverzüglich aufzuheben.

Die Vereinigten Staaten erheben seit März 2002 auf zehn verschiedenen Stahlproduktegruppen zusätzliche Schutzzölle von bis zu 30%. Unmittelbar nach der Ankündigung dieser Schutzmassnahmen zugunsten der einheimischen Stahlindustrie gelangte die Schweiz zusammen mit den anderen Klägern an das Streitbeilegungsorgan der WTO und verlangte die Einsetzung eines Panels, um die Rechtmässigkeit der Schutzzölle zu beurteilen. Sowohl das Panel wie die Berufungsinstanz kamen zum Schluss, dass die Schutzmassnahmen der Vereinigten Staaten die Voraussetzungen der relevanten WTO-Bestimmungen nicht erfüllen. Vielmehr haben gemäss klägerischer Auffassung mangelnde Restrukturierungsmassnahmen sowie weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor zu Problemen der amerikanischen Stahlindustrie geführt. Das Urteil der Berufungsinstanz wird im Dezember vom übergeordneten Streitbeilegungsorgan formell angenommen werden, womit die Vereinigten Staaten zur prompten Aufhebung der Schutzmassnahmen verpflichtet werden. Sofern die Vereinigten Staaten dem Urteil nicht Folge leisten, so haben die Kläger das Recht, Ausgleichszölle in der Höhe des erlittenen Schadens zu erheben.


Bern, 10. November 2003

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