Landesversorgungsgesetz-Teilrevision wird Erfahrungen aus der Energiekrise einbeziehen

Bern, 11.01.2023 - Durch eine Teilrevision der gesetzlichen Grundlage für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) soll deren Organisation und Funktionsweise optimiert werden. Dazu werden auch neue Erkenntnisse insbesondere aus der Energiekrise einbezogen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die entsprechende Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2023 fertigzustellen.

Der Bundesrat beschloss am 30. März 2022 im Rahmen einer Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) Organisation und Funktionsweise der WL zu stärken und damit an die neuen und gestiegenen Anforderungen anzupassen. Die Erfahrungen aus der aktuellen Energiekrise führten dazu, dass nun weitere Elemente hinzukommen, die überprüft werden und in die LVG-Teilrevision einfliessen sollen.

Die Krise im Energiebereich stellt uns vor neue Herausforderungen in der wirtschaftlichen Landesversorgung. Im Hinblick auf eine mögliche schwere Mangellage müssen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Zudem sollen die möglichen Interventionsmassnahmen und das dazugehörende Instrumentarium flexibler und differenzierter ausgestaltet werden. Dabei soll vor allem die Phase vor dem Eintreten einer Mangellage besser abgebildet werden.

Aufnahme konkreter Straftatbestände ins LVG

Das LVG kennt keine Ordnungsbussen. In der heutigen Form müssten auch geringfügige Widerhandlungen im ordentlichen Strafverfahren sanktioniert werden. Neu sollen konkrete Straftatbestände als Übertretungen in das LVG aufgenommen werden. Dazu muss das Ordnungsbussengesetz (OBG) entsprechend ergänzt werden.

Die Erkenntnisse, die in der jüngsten Vergangenheit gewonnen werden konnten, sollen geprüft werden und in die Vernehmlassungsvorlage einfliessen. Der Bundesrat hat nun das WBF beauftragt, ihm die Vorlage bis Ende 2023 zu unterbreiten.


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