Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr

Bern, 22.10.2003 - In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2003 hat der Bundesrat die im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vorgesehene tripartite Kommission des Bundes eingesetzt und deren Mitglieder gewählt. Präsident der Kommission ist Jean-Luc Nordmann, Direktor der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Die flankierenden Massnahmen haben zum Ziel, ein allfälliges Lohndumping als Folge der Freizügigkeit im Personenverkehr mit der EU zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sehen für alle Kantone und den Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmerverbände und des Staates zusammensetzt. Diese Kommissionen spielen eine zentrale Rolle im Rahmen der flankierenden Massnahmen, da ihnen die Aufgabe zufällt, die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu beobachten, Missbräuche festzustellen und gegebenenfalls den politischen Behörden Massnahmen vorzuschlagen (erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen für die betreffende Branche). Auf Bundesebene übernimmt die tripartite Kommission zudem die wichtige Rolle der Koordination.Die tripartite Kommission des Bundes für die flankierenden Massnahmen setzt sich zusammen aus:

  • 4 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes und 2 der Kantone
  • 6 Vertreterinnen oder Vertretern der Arbeitgeberverbände: Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Fédération des entreprises romandes, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Baumeisterverband und Gastrosuisse
  • 6 Vertreterinnen oder Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen: Schweizerischer Gewerk-schaftsbund, Travail.suisse, Gewerkschaft Bau und Industrie, Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Kaufmännischer Verband Schweiz, Hotel & Gastro Union



Die Auswahl der vertretenen Branchen und Organisationen wurde gemäss den Bestimmungen der Verordnung vom 21. Mai 2003 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Repräsentativität der meistbetroffenen Organisationen und Wirtschaftsbranchen) und nach einer Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen vorgenommen. Die Ernennung der Mitglieder der tripartiten Kommission des Bundes tritt per sofort in Kraft. Bis zum Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen am 1. Juni 2004, wird die Kommission verschiedene Vorbereitungsarbeiten erledigen sowie ein Ausführungsregelement erlassen.

Für weitere Auskünfte:

Daniel Veuve
Ressort Arbeitsbeziehungen
Tel. +41 (0)31 322 29 31


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