Lancierung des zweiten Innovationsprogramms für den Schweizer Tourismus

Bern, 15.10.2003 - Die auf den 1. November 2003 vorgesehene Inkraftsetzung des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus ermöglicht die Umsetzung des zweiten Innovationsprogramms des Bundes für den Schweizer Tourismus. Rund 35 Millionen Franken sollen von 2003-2007 in überbetriebliche und branchenübergreifende Projekte investiert werden und wesentlich zur Lösung dringlicher Probleme des Schweizer Tourismus beitragen.

Die Eidgenössischen Räte revidierten und verlängerten in der Sommersession das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus vom 10. Oktober 1997 für weitere fünf Jahre, da der Anpassungsprozess des touristischen Angebotes an die neuen Weltmarktbedingungen noch im Gang ist. Neu kann der Bund auch Kosten von Forschung und Entwicklung finanzieren, sofern diese für diese für die Umsetzung von Vorhaben unabdingbar sind.

Der Bundesrat will das revidierte Gesetz und die unverändert übernommene Verordnung möglichst rasch nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft setzen, weil im Rahmen des zweiten Innovationsprogramms bereits zahlreiche Finanzierungsgesuche für bedeutende Vorhaben beim vollziehenden Staatssekretariat für Wirtschaft (SEOC) vorliegen. Eingereicht wurden beispielsweise Gesuche für eine Revitalisierung der schweizerischen Parahotellerie und eine landesweite Gastlichkeits- und Qualitätsinitiative.

Das SECO macht zur Lancierung des zweiten Innovationsprogramms sämtliche Informationen für die Gesuchssteller unter dem Link  auf www.inno-tour.ch dem Internet zugänglich. Es wird im einzelnen auch über die bisher mit Finanzhilfen des Bundes geförderten inno-tour-Projekte Auskunft gegeben. Das neue Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 und die Verordnung vom 15. Oktober 2003 sind ebenfalls auf Internet abrufbar.

Für weitere Auskünfte:
Prof. Dr. Peter Keller
Chef Ressort Tourismus
Tel.+41 (0)31 322 27 58



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Staatssekretariat für Wirtschaft
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