Das neue Gesetz über Vorläuferstoffe für Explosivstoffe tritt in Kraft
Bern, 30.12.2022 - Ab dem 1. Januar 2023 wird der Erwerb durch Privatpersonen von Substanzen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, geregelt. Auf dem Schweizer Markt sind rund 100 Produkte, die solche Substanzen enthalten, von der Regulierung betroffen. Je nach Substanz und Konzentration ist für den Erwerb dieser Produkte künftig eine Bewilligung erforderlich, die von fedpol ausgestellt wird. Diese Bewilligung ist in der Regel drei Jahre lang gültig.
Vorläuferstoffe für Explosivstoffe sind chemische Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sein können, wie z. B. Wasserstoffperoxid in Desinfektionsmitteln. In bestimmten Konzentrationen können diese Substanzen zur Herstellung von selbstgebauten Sprengstoffen verwendet werden. Diese können beispielsweise von Terroristen und kriminellen Organisationen für Verbrechen wie Terroranschläge, Überfälle auf Bankautomaten usw. verwendet werden oder von Privatpersonen, die sich für Sprengstoffe und Pyrotechnik interessieren. Diese selbstgebauten Sprengstoffe sind zudem instabil, was nicht nur die Person, die sie herstellt, gefährdet, sondern auch die Umgebung und Dritte, die sich in der Nähe des Herstellungsortes oder Lagerortes aufhalten.
Das neue Gesetz regelt die folgenden Punkte:
- Erwerb, Besitz, Weitergabe, Verkauf, Ein- und Ausfuhr von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe durch private Nutzer;
- Die Bereitstellung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe auf dem Markt;
- Die Herstellung von Explosivstoffen durch private Nutzer;
Kundenportal
Anträge für Bewilligungen können über das Kundenportal von fedpol eingereicht werden, das auf der Website www.fedpol.admin.ch abrufbar ist. Über dieses Portal können auch Fachgeschäfte, die diese Produkte verkaufen, wie Apotheken oder Drogerien, die Bewilligungen überprüfen.
Katastrophen vermeiden
Das Inkrafttreten des Gesetzes über Vorläuferstoffe für Explosivstoffe und der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2023 bedeutet für die Schweiz einen Gewinn an Sicherheit und entspricht den Zielen der Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Privatpersonen und das Personal der betroffenen Branchen können jederzeit verdächtige Transaktionen oder Aktivitäten telefonisch (+41 58 460 52 10) oder über das Meldeportal von fedpol melden.
Adresse für Rückfragen
Kommunikation Bundesamt für Polizei (fedpol), T +41 58 463 13 10, media@fedpol.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html