Weiterhin angespannte Situation im Asylbereich
Bern-Wabern, 22.12.2022 - Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sind bei der Unterbringung und Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden angesichts der sehr hohen Zahl an neuen Asylgesuchen und der anhaltenden Fluchtbewegung aus der Ukraine weiterhin stark herausgefordert. Der Bund hat die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone beendet und wird die regulären Zuweisungen über die Feiertage reduzieren. Die genauen Modalitäten werden vom Sonderstab Asyl (SONAS) festgelegt.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verfügt dank der Unterstützung durch die Armee aktuell über knapp 10'000 Unterbringungsplätze in den Bundesasylzentren und kann in den nächsten Wochen weitere rund 1000 Plätze bereitstellen. Aktuell verfügt der Bund über rund 3000 freie Betten und konnte deshalb die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone Mitte Dezember aufheben. Die Kantone verfügen ihrerseits über eine Reserve von mehreren Tausend Plätzen.
Angesichts der anhaltend hohen Zahl an neuen Asylgesuchen und dem Umstand, dass pro Woche mehrere hundert Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S beantragen, bleibt die Situation im Asylbereich aber angespannt. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sind weiterhin gefordert, zusätzliche Unterkünfte bereitzustellen und mehr personelle Ressourcen insbesondere für die Betreuung aufzubauen. Dies ist, angesichts des aktuellen Fachkräftemangels, eine schwierige Aufgabe. Umso wertvoller ist die Unterstützung durch Angehörige der Armee, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Zivildienstes und allenfalls durch kantonale Zivilschutzaufgebote.
Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone und der Kanton Zürich haben beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beantragt, die Zuweisung von Asylsuchenden über die Feiertage einzustellen, um ihre Mitarbeitenden zu entlasten. Während dieser Zeit wird die Zahl der Zuweisungen ohnehin reduziert. Der SONAS hat an seiner 18. Sitzung Kenntnis vom Antrag aus der Ostschweiz genommen und die zuständige Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone damit beauftragt, die Bedürfnisse der einzelnen Kantone abzuklären und danach die Modalitäten festzulegen.
Umsetzungskonzept Rückkehr in Erarbeitung
Staatssekretärin Christine Schraner Burgener hat den SONAS zudem darüber orientiert, dass der Entwurf des Umsetzungskonzepts «Aufhebung des Schutzstatus S» der Departementsvorsteherin des EJPD unterbreitet wurde. Bundesrätin Keller-Sutter hatte das SEM im Juni 2022 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen im Hinblick auf die Aufhebung des Schutzstatus S ein Konzept zu erarbeiten, das die rechtlichen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Fragen klärt. Der Konzeptentwurf wurde vom SEM gemeinsam mit den Kantonen ausgearbeitet, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie die Sozialpartner und Organisationen der Arbeitswelt wurden einbezogen. Der Konzeptentwurf formuliert Empfehlungen in Zusammenhang mit dem Verfahren und der Rückkehr der Personen mit Status S, beispielsweise zu den Ausreisefristen und zur Rückkehrhilfe. Die Finalisierung des Umsetzungskonzepts ist für Februar 2023 vorgesehen.
Im Weiteren äusserten sich die Mitglieder des SONAS zum Zwischenbericht der von Bundesrätin Karin Keller-Sutter eingesetzten Gruppe von Expertinnen und Experten, die den Schutzstatus S evaluieren. Diese Rückmeldungen fliessen in die Erarbeitung des Schlussberichts ein. Im Grundsatz teilen die Mitglieder des SONAS die vorläufigen Schlussfolgerungen im Zwischenbericht.
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Daniel Bach, Leiter Kommunikation SEM, T +41 79 570 37 81
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Staatssekretariat für Migration
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