Russland: Schweiz weitet Sanktionsliste aus

Bern, 21.12.2022 - Das für Sanktionen zuständige WBF hat am 21. Dezember 2022 die Sanktionsliste betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit die Änderungen, welche die EU im Zusammenhang mit den Lieferungen iranischer Drohnen nach Russland und der anhaltend besorgniserregenden Lage in der Ukraine beschlossen hatte. Die Änderungen treten um 18.00 Uhr in Kraft.

Die EU hatte am 12. Dezember 2022 im Zusammenhang mit der militärischen Unterstützung Russlands durch den Iran und dessen Lieferung von Drohnen an Russland weitere vier Personen und vier Organisationen aus dem Iran den Sanktionen unterstellt. Diese werden folglich in der Ukraine-Verordnung gelistet.

Weiter hatte die EU am 16. Dezember angesichts der andauernd ernsten Lage in der Ukraine durch Raketen- und Drohnenangriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Objekte und Infrastruktur und angesichts der rechtswidrigen Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson im Rahmen ihres neunten Sanktionspakets weitere 141 natürliche Personen und 49 Unternehmen und Organisationen ihrer Sanktionsliste hinzugefügt. Diese sind verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Es handelt sich dabei unter anderem um Mitglieder der Staatsduma, Minister, Personen und Unternehmen die für Propaganda verantwortlich sind, Angehörige des Militärs sowie verschiedene Zweige der russischen Streitkräfte.

Mit dieser weiteren Änderung der Ukraine-Sanktionsliste vom 21. Dezember schliesst sich die Schweiz diesen Anpassungen der EU an.

Die EU hatte am 16. Dezember 2022 gleichzeitig auch ihre Massnahmen gegenüber Russland angepasst. So wurden beispielsweise Ausfuhrverbote auf weitere Güter ausgedehnt oder Dienstleistungsverbote ausgeweitet. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 21. Dezember über diese Änderungen informiert und wird sich zeitnah damit befassen.


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