Personenfernverkehr: Bund und Bahnen wollen Kooperationsmodell weiterführen

Bern, 20.12.2022 - Die Bahnunternehmen SBB, BLS und SOB haben sich darauf verständigt, das Kooperationsmodell im Fernverkehr auch in der nächsten Konzessionsperiode, d. h. ab Dezember 2029, fortzuführen. Die SBB behält damit die Konzession für den Fernverkehr, überträgt der BLS und SOB aber den Betrieb einzelner Linien. Die Bahnen haben dazu unter Einbezug des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Basisvereinbarung abgeschlossen.

Seit 2019 betreiben die Bahnen den Eisenbahn-Fernverkehr im Rahmen eines Kooperationsmodells: Die SBB hat eine Konzession für das gesamte Fernverkehrsnetz und betreibt die grosse Mehrheit der Fernverkehrslinien. Fünf Linien hat sie für den Betrieb aber an die BLS und SOB übergeben. Dieses Modell bewährt sich sowohl aus Sicht des Bundes als auch der Bahnen: Es garantiert einen attraktiven, auf den übrigen Verkehr gut abgestimmten Fernverkehr. Zudem erhöht die Zusammenarbeit den Nutzen für die Kundinnen und Kunden und verbessert die Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat hatte deshalb am 23. Juni 2021 entschieden, das Kooperationsmodell auch in der nächsten Konzessionsperiode weiterzuführen.

Dazu haben die Vertreterinnen und Vertreter der SBB, BLS und SOB unter Mitwirkung des UVEK nun eine Basisvereinbarung erarbeitet und unterzeichnet. Sie definiert die Rahmenbedingungen der Kooperation und den Prozess für das spätere Abschliessen von Betriebsverträgen. Auf dieser Grundlage wird in den nächsten Jahren sodann festgelegt, welche Bahn ab Dezember 2029 welche Linien betreibt. Die enge Zusammenarbeit der Bahnen stärkt den öffentlichen Verkehr.


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