Referendumsfrist für die dringlich erklärten Bundesgesetze aus der Wintersession läuft ab dem 20. Dezember 2022

Bern, 16.12.2022 - -

Am 16. Dezember 2022 haben die eidgenössischen Räte zwei für dringlich erklärte Gesetzesänderungen verabschiedet. Es handelt sich um die Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) sowie um die Verlängerung der Geltungsdauer von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Covid-19-Test bei der Ausschaffung). Die 100-tägige Referendumsfrist für die beiden Erlasse beginnt am Dienstag 20. Dezember 2022 durch Publikation eines Verweises im Bundesblatt zu laufen und endet am Donnerstag 30. März 2023. Mit der frühzeitigen Auslösung der Referendumsfrist ist gewährleistet, dass im Falle eines Referendums die nötige Volksabstimmung noch im ersten Halbjahr 2023 stattfinden könnte. Dies ist anzustreben, weil eine Referendumsabstimmung über ein dringlich erklärtes Gesetz innert eines Jahres nach dessen Annahme durch die Bundesversammlung stattfinden muss und weil im 2. Halbjahr aufgrund der Gesamterneuerungswahlen praxisgemäss keine eidgenössischen Volksabstimmungen durchgeführt werden.


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