Ukraine: Anpassung der Sanktions-massnahmen
Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 bestimmte Sanktionsmassnahmen gegenüber Russland angepasst und damit die letzten von der Europäischen Union (EU) verhängten Sanktionen übernommen. Die Änderungen treten am 16. Dezember 2022 um 18 Uhr in Kraft.
Angesichts der anhaltenden militärischen Aggression gegen die Ukraine und der weiteren Destabilisierung des Landes durch Russland hat die EU am 3. Dezember 2022 neue Bestimmungen bezüglich einer Preisobergrenze für Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Russland (oil price cap) erlassen. So hat die EU das bestehende Beförderungsverbot für diese Güter, das gilt, wenn sie zu einem Preis über der Obergrenze verkauft werden, auch auf den Handel und die Vermittlung ausgeweitet. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, diese Änderungen vollständig zu übernehmen. Somit entsprechen die bezüglich dieser Preisobergrenze geltenden Bestimmungen in der Schweiz nun denjenigen der EU.
Am 8. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Anhang 28 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine entsprechend angepasst. Insbesondere wurde die Preisobergrenze für russisches Rohöl von 60 US-Dollar je Barrel übernommen. Ferner hat das WBF zwei weitere natürliche Personen sowie zwei neue Organisationen den Finanzsanktionen unterstellt und die zwei natürlichen Personen zusätzlich mit Reiserestriktionen belegt. Es handelt sich um zwei iranische Personen und zwei iranische Organisationen, die von der EU am 14. November 2022 für ihre Rolle bei der Entwicklung und Lieferung von unbemannten Luftfahrzeugen an die Russische Föderation sanktioniert wurden.
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