Widerstandsfähigkeit von Schweizer Unternehmen: Kein staatlicher Handlungsbedarf

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 einen Bericht zur finanziellen Resilienz der Schweizer Unternehmen verabschiedet. Bestehende automatische Stabilisatoren wie die Arbeitslosenversicherung oder das Steuersystem spielen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Krisen. Die Unternehmen können ihre Resilienz eigenständig stärken. Neue Instrumente sind nicht erforderlich.

Die Leistungsfähigkeit von Unternehmen wird in konjunkturellen Abschwüngen auf die Probe gestellt. Für diese schwierigen Zeiten sind finanziell widerstandsfähige Unternehmen besser gewappnet. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber negativen Schocks wie Konjunktureinbrüchen oder schweren Rezessionen wird als Resilienz bezeichnet. In Beantwortung des Postulates 20.3544 «Die Resilienz der Schweizer Unternehmen stärken» hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 einen Bericht verabschiedet, in dem geprüft wurde, wie die Risikovorsorge der Schweizer Unternehmen für Krisensituationen gestärkt werden kann. Im Vordergrund des Postulates steht die Bildung steuerbefreiter finanzieller Reserven für Unternehmen.

Wichtige Rolle bestehender Instrumente

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Risiken vorsorgen können. Unternehmen können ihre Resilienz entlang mehrerer Dimensionen eigenständig stärken. Diese Dimensionen beinhalten Elemente wie etwa die Diversifikation von Lieferketten und Absatzmärkten, eine vorausschauende Unternehmensleitung oder finanzielle Reserven.

Auf staatlicher Seite tragen ein ausgewogenes Steuersystem und gute ordnungspolitische Rahmenbedingungen ihren Teil zur Stärkung der Resilienz bei. Dazu steht eine Reihe von steuerlichen Mechanismen und finanzpolitischen Instrumenten bereit. Das sind so genannte automatische Stabilisatoren, die so konzipiert sind, dass sie bei konjunkturellen Einbrüchen automatisch greifen und eine stabilisierende Wirkung entfalten. Zu den automatischen Stabilisatoren zählen insbesondere die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung, aber auch die Ausgestaltung des Steuersystems und die Schuldenbremse.

Förderung der Reservebildung würde das Ziel verfehlen

Zur Beurteilung des Handlungsbedarfs und Prüfung von Handlungsoptionen zur Stärkung der Resilienz wurde eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die eigene finanzielle Reservehaltung wurden von den im Rahmen der RFA befragten Unternehmen als ausreichend bezeichnet. Ob neue staatliche Massnahmen zur Stärkung der Reserven aus ökonomischer Sicht notwendig sind, wurde in der Studie geprüft und verneint. Trotzdem wurden mögliche Ansatzpunkte zur Förderung der Reservenbildung untersucht. Es zeigt sich, dass diese mit gewichtigen Nachteilen verbunden wären. So würden mit der Einführung einer steuerlich begünstigten Reservenbildung Verzerrungen geschaffen. Es dürften insbesondere Unternehmen profitieren, die bereits über solide finanzielle Reserven verfügen.

Finanzielle Reserven sind Aufgabe der Unternehmen

Die Abfederungsmechanismen während der Corona-Pandemie sollten bei den Unternehmen nicht die Erwartung schüren, dass der Staat auch bei künftigen Krisen ausserordentliche Massnahmen ergreifen wird. Es liegt in der Verantwortung und im Interesse der einzelnen Unternehmen, angemessene Reserven für Krisen aufzubauen. Unternehmen können selbst am besten entscheiden, welche Teile des Gewinns sie reinvestieren, welche sie ausschütten und welche sie zur Reservenbildung verwenden sollen. Es gibt aus Sicht des Bundesrates keinen Grund, diese betriebswirtschaftlichen Entscheidungen mit neuen Instrumenten zu beeinflussen. Die etablierten Instrumente spielen bei der Bewältigung von Krisen eine weitaus wichtigere Rolle.


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