Versorgungssicherheit: Bundesrat verabschiedet eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung

Bern, 16.12.2022 - Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen unsicheren Versorgungslage mit Gas und Strom könnten Lieferschwierigkeiten bei Chemikalien drohen, welche zur Abgasreinigung in der Industrie benötigt werden. Deshalb hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verabschiedet. Damit sollen die Kantone in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen mildere Emissionsbegrenzungen festlegen können. Der Bundesrat will damit die bestehende Rechtslage klären und Rechtssicherheit schaffen.

Holzheizkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen oder Zementwerke benötigen Chemikalien wie Ammoniak oder Harnstoff, um den Ausstoss schädlicher Stickoxide zu vermindern. Zur Herstellung dieser Chemikalien werden Gas und Energie benötigt. Aufgrund der unsicheren Versorgungslage in Europa und in der Schweiz könnte es zu Lieferschwierigkeiten kommen. Fehlen diese oder andere Chemikalien, besteht das Risiko, dass die Anlagen die Emissionsgrenzwerte nicht mehr einhalten können. Die kantonalen Behörden müssten in der Folge über deren vorübergehende Abschaltung entscheiden.  

Um den Kantonen und den Anlagenbetreibern eine klare Grundlage für den Umgang mit einer solchen Situation und damit Rechtssicherheit zu geben, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 eine Präzisierung der Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verabschiedet. Die Kantone erhalten damit die Möglichkeit, für eine beschränkte Dauer die Emissionsbegrenzungen zu erhöhen. Dafür sind aber klare und strenge Rahmenbedingungen vorgesehen: Der Betreiber muss nachvollziehbar darlegen, dass er die notwendigen Chemikalien nicht mehr beziehen kann. Dann ist abzuklären, ob ein reduzierter Betrieb der Anlage in Betracht gezogen werden kann, um die Emissionsgrenzwerte dennoch einhalten zu können. Auch das Abstellen einer Anlage ist als Option zu prüfen. Nur falls diese beiden Massnahmen nicht umsetzbar sind, können die Kantone höhere Emissionen zulassen.

Die revidierte Luftreinhalte-Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.


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