Bundesanwaltschaft reicht Anklage gegen eine Person ein wegen Unterstützung terroristischer Gruppierungen und verbotener Gewaltdarstellungen

Bern, 20.12.2022 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 26-jährigen türkischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Die BA wirft ihm Unterstützung der verbotenen Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen sowie Herstellen und Zugänglichmachen von Gewaltdarstellungen vor.

Das betreffende Strafverfahren wurde im Oktober 2019 eröffnet. Nach umfangreichen Ermittlungen hat die BA nun Anklage gegen die beschuldigte Person erhoben wegen Widerhandlungen gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaida» und «Islamischer Staat» (IS) sowie verwandter Organisationen (SR 122) und Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB).

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, eine zum Tatzeitpunkt minderjährige Person in ihrer Befürwortung der Ideologie des IS und in ihrem Entschluss, sich in dessen Herrschaftsgebiet nach Syrien zu begeben und sich diesem anzuschliessen, bestärkt zu haben. Diese in Österreich wohnhafte Person wurde kurz vor ihrer geplanten Ausreise nach Syrien durch die österreichischen Behörden verhaftet.  

Des Weiteren wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, Propagandamaterial für die verbotenen Gruppierungen «Al-Qaida» und IS oder verwandte Organisationen hergestellt und verbreitet zu haben. Dazu hat er gemäss Anklage insbesondere eine eigene «Medienagentur» geschaffen und unter beträchtlichem Zeitaufwand betrieben, indem er entsprechendes Propagandamaterial übersetzte, bearbeitete und über seine Social-Media-Kanäle verbreitete.

Die BA wirft dem Beschuldigten sodann materielle Unterstützung der verbotenen Gruppierung IS vor. Dies, indem er über eine Spendenplattform Geld sammelte, mit dem Ziel, diese Spendengelder IS-Exponenten in einem Gefangenenlager in Syrien zukommen zu lassen und ihnen dadurch die Flucht aus dem Lager zu ermöglichen. 

Indem der Beschuldigte zudem zahlreiche Video- und Bilddateien mit verbotenen Gewaltdarstellungen abspeicherte und ein solches Bild einer anderen Person zusandte, hat er sich gemäss Anklage auch des Herstellens und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen schuldig gemacht.  

Die BA dankt fedpol und den involvierten Kantonspolizeien für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit. Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.


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