Bundesrat lehnt elektronische Fussfesseln im Ausländerrecht ab

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat will keine gesetzliche Grundlage schaffen, um Electronic Monitoring im Ausländerrecht als Alternativen zur Administrativhaft einzuführen. Dagegen will er im Ausländer- und Integrationsgesetz eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Personen mit einer Anwesenheitspflicht belegen zu können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 entschieden. Grundlage des Entscheids ist der Bericht zur «Einführung elektronischer Fussfesseln im Ausländer- und Integrationsgesetz».

In Erfüllung des Postulats 20.4265 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat der Bundesrat die Zweckmässigkeit der Massnahme der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring) im Ausländerrecht geprüft. Im Bericht zur «Einführung elektronischer Fussfesseln im Ausländer- und Integrationsgesetz» kommt er zum Schluss, dass kein Bedarf besteht, sie einzuführen. Das zeigten die Abklärungen mit den Kantonen und die Tatsache, dass kein anderes europäisches Land Electronic Monitoring als Alternative zur Administrativhaft im Bereich Rückkehr anwendet. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, eine entsprechende Gesetzesgrundlage vorzuschlagen.

Weitere Alternativen zur Administrativhaft

Dagegen möchte der Bundesrat die Anwesenheitspflicht einführen. Damit kann eine Person verpflichtet werden, sich täglich während einer gewissen Zeitperiode in der ihr zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. Mit dieser Massnahme können voraussichtlich Hafttage und damit Kosten gespart werden.

Bereits heute gibt es Alternativen zur Administrativhaft: Insbesondere die Meldepflicht (Art. 64e AIG) und die Ein- oder Ausgrenzung (Art. 74 AIG). Diese entsprechen im Wesentlichen den Alternativen, welche die anderen europäischen Staaten ebenfalls anwenden.


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