MRA Schweiz-EU: Sitzung des Gemischten Ausschusses

Bern, 14.12.2022 - Am 14. Dezember 2022 hat die 17. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) stattgefunden. Die EU lehnt die Aktualisierung des Abkommens im Bereich der Medizinprodukte weiterhin ab.

In der Schweiz niedergelassene Anbieter von Medizinprodukten profitieren seit dem 26. Mai 2021 nicht mehr von den Erleichterungen des MRA zwischen der Schweiz und der EU. Zu diesem Zeitpunkt war eine Aktualisierung des MRA erforderlich, um der Anwendung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und der entsprechenden Gesetzgebung in der Schweiz Rechnung zu tragen.

Der Gemischte Ausschuss nahm eine Bestandsaufnahme bezüglich der Umsetzung des Abkommens, insbesondere in Bezug auf Medizinprodukte, vor. Bei dieser Gelegenheit bekräftigte die Schweiz erneut ihre Forderung nach einer Aktualisierung des betreffenden Kapitels des MRA und stellte fest, dass die im Abkommen vorgesehenen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Europäische Kommission gab bekannt, dass eine Aktualisierung des MRA nur im Rahmen einer Lösung der institutionellen Fragen vorgesehen werden kann.

Vereinfachter Marktzugang

Das 1999 im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene MRA stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften in der Schweiz und in der EU. Es trägt zum Abbau von Handelshemmnissen bei, indem doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt vermieden werden. Der erleichterte Marktzugang ermöglicht Kosteneinsparungen und stärkt die grenzüberschreitenden Produktions- und Vertriebsketten im bilateralen Handel.

Die unter das MRA fallenden Sektoren machten 2021 rund zwei Drittel des Handels mit Industrieprodukten zwischen der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten aus. Die 20 vom Abkommen abgedeckten Produktbereiche stellten 2021 für die Schweiz ein Exportvolumen in die EU von über 90 Milliarden Franken dar und umgekehrt ein Importvolumen aus der EU von über 75 Milliarden Franken. Diese Zahlen beinhalten auch Pharma- und Chemieprodukte, bei denen nur Teile der Konformitätsbewertung unter das Abkommen fallen («gute Herstellungspraxis» und «gute Laborpraxis»).

Leiter der Schweizer Delegation war Christophe Perritaz, Ressortleiter Nichttarifarische Massnahmen im SECO.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch


Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92213.html