Bundesrat verabschiedet revidierte Gewässerschutzverordnung

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die revidierte Gewässerschutzverordnung genehmigt. Damit werden Trinkwasser und Oberflächengewässer besser vor Pestiziden geschützt. Das stärkt die sichere Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser und leistet einen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt.

Mit der Revision der Gewässerschutzverordnung hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 die Kriterien definiert, wann die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. Dazu müssen drei Kriterien erfüllt sein: Erstens muss die Belastung innerhalb eines Jahres in mindestens drei Kantonen festgestellt werden. Zweitens müssen die Grenzwertüberschreitungen in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren auftreten. Drittens müssen die Belastungen in mindestens 5% der Trinkwasser-Messstellen oder in mindestens 10% der Messtellen der Oberflächengewässer (Flüsse und Seen) nachgewiesen sein. Dann muss die Zulassung so angepasst werden, damit die Grenzwerte künftig eingehalten werden. Von der Regelung betroffen sind alle Pestizide aus der Siedlungsentwässerung und der Landwirtschaft (Biozide und Pflanzenschutzmittel).

Der Bundesrat konkretisiert damit Beschlüsse des Parlaments in der Gewässerschutzverordnung. Das Parlament hatte im Frühling 2021 eine Vorlage verabschiedet, um die Risiken von Pestiziden in den Gewässern zu verringern. Dies in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Auch wenn dies formell kein indirekter Gegenentwurf zur Pestizid- und zur Trinkwasserinitiative war, nimmt es wichtige Aspekte auf.

Von Plätzen, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden, können hochkonzentrierte Pflanzenschutzmittel weggespült werden und die Gewässer verunreinigen. Die angepasste Gewässerschutzverordnung legt fest, dass die Kantone diese Plätze bis spätestens am 31. Dezember 2026 ein erstes Mal und anschliessend mindestens einmal alle vier Jahre kontrollieren müssen. Werden dabei Mängel gefunden, müssen diese umgehend behoben werden. So kann sichergestellt werden, dass von diesen Plätzen keine Pflanzenschutzmittel mehr in die Gewässer gelangen können.

Die vom Bundesrat revidierte Gewässerschutzverordnung tritt per 1. Februar 2023 in Kraft.

Der Entwurf der Gewässerschutzverordnung, der vom 14. April bis am 10. August 2022 in der Vernehmlassung war, beinhaltete auch die Beschleunigung der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen durch die Kantone. Dies wurde nach der Vernehmlassung herausgelöst. Er wird mit anderen Aufträgen des Parlaments zur Stärkung des Grundwasserschutzes zusammengeführt.


Adresse für Rückfragen

Christian Leu, Abteilung Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 463 71 77



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92212.html