Resultat der Administrativuntersuchung im NDB liegt vor

Bern, 12.12.2022 - Im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im Bereich Cyber, für die keine Genehmigungen vorlagen, hat das VBS Anfang 2022 eine unabhängige Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben. Die Untersuchung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer zeigt, dass der NDB nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verstossen hat, sondern die Rechtslage verkannt und die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hatte. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Die Chefin VBS hat den NDB angewiesen, diese Empfehlungen zu prüfen und umzusetzen.

Gegenstand der Überprüfung waren Informationsbeschaffungen des NDB in den Jahren 2015 bis 2020, für die keine Genehmigungen vorlagen. Von den Massnahmen betroffen waren ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz bzw. Schweizer Interessen oder unter Missbrauch schweizerischer Informatik-Infrastrukturen aus gegen ausländische Einrichtungen verübten. Die NDB-Direktion hatte die Aktivitäten nach Vorliegen der ersten detaillierten Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten eingestellt und Ende April 2021 vertiefte Abklärungen ausgelöst. Im Januar 2022 informierte das VBS den Bundesrat und die Aufsichtsbehörden GPDel und AB-NDB über die Erkenntnisse der NDB-internen Abklärung. Zudem beauftragte die Chefin VBS den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer mit einer Administrativuntersuchung.

Diese Administrativuntersuchung zeigt, dass der NDB nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des NDG verstossen hat, sondern die Rechtslage verkannt und die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hatten.

Empfehlungen werden umgesetzt

Weiter enthält der Bericht verschiedene Empfehlungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Die Chefin VBS hat den NDB angewiesen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und umzusetzen.

Die Empfehlungen betreffend Anpassung der operationellen Mittel im Bereich Cyber NDB werden in die Revision des Nachrichtendienstgesetzes einfliessen. Um die im Bericht ebenfalls aufgezeigten Führungsprobleme zu beheben, werden in den nächsten Monaten im Rahmen der von NDB-Direktor Christian Dussey eingeleiteten Transformation des NDB konkrete Massnahmen ergriffen.

Publikation einer Zusammenfassung und eines Auszuges

Der Schlussbericht enthält nicht nur Informationen, die aus geheim klassifizierten Quellen stammen. Er beschreibt auch die spezifischen Informationsbedürfnisse sowie die konkreten Informationsbeschaffungs- und -bearbeitungsmethoden des NDB bei der Abwehr von international koordinierten Cyberangriffen. Das VBS muss deshalb, den Schlussbericht als geheim klassifizieren. Es wird eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse sowie ein Auszug aus den Empfehlungen und der rechtlichen Beurteilung veröffentlicht.

Das VBS hat den Schlussbericht den Aufsichtsbehörden GPDel und AB-ND zugestellt und sie über die Umsetzung der Empfehlungen informiert.


Adresse für Rückfragen

Zur Untersuchung:
Dr. Niklaus Oberholzer
+41 79 600 32 80 (am Montag, 12. Dezember 2022, 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr)

Renato Kalbermatten
Chef Kommunikation VBS
+41 58 464 88 75



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