Ausserparlamentarische Kommissionen – Überprüfung 2022

Bern, 09.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 das Ergebnis der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen zur Kenntnis genommen. Die Vorbereitungsarbeiten für deren Gesamterneuerung im Herbst 2023 werden demnächst in Angriff genommen. Der Mindestanteil von Frauen und von Männern in den ausserparlamentarischen Kommissionen wird auf den 1. Januar 2023 von je 30 auf je 40 Prozent erhöht.

Die Departemente haben die ausserparlamentarischen Kommissionen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft, dies gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag (Art. 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997, SR 172.010).

Am 23. November 2022 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestanteil von Frauen und von Männern in den ausserparlamentarischen Kommissionen von je 30 auf je 40 Prozent zu erhöhen. Am 9. Dezember 2022 hat er die entsprechende Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2023 festgelegt. Der neue Mindestanteil wird somit für die Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Jahr 2023 bereits gelten.

In 88 Prozent der Kommissionen sind Frauen und Männer mit mindestens je 30 Prozent vertreten, was dem heute geltenden Mindestanteil entspricht. In 84 Prozent der Kommissionen sind deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen vertreten. Rätoromanischsprachige Personen sind in 11 Prozent der Kommissionen vertreten. Der Bundesrat wird sich bemühen, die Situation betreffend die Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften bei der Gesamterneuerung 2023 zu verbessern. Die Überprüfung hat nicht zur Schaffung neuer Kommissionen geführt. Der Bundesrat hat die Auflösung der folgenden fünf ausserparlamentarischen Kommissionen beschlossen:

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Kommission für Stalleinrichtungen

Die Aufgaben dieser Kommission werden künftig von der Bundesverwaltung übernommen. Die Einzelheiten dieser Übernahme werden im Rahmen der Revision der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (SR 455.1) bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt.

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden

Die Kommission übt auf Projekte im Bereich der Steuerpolitik keinen konkreten Ein-fluss mehr aus. Die formelle Steuerharmonisierung hat mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) in der Tendenz abgenommen. Künftig sollen Fragen im Zusammenhang mit der Harmonisierung der direkten Steuern bei Bedarf von Ad-hoc-Arbeitsgruppen behandelt werden. Die Kommission wird auf den 1. Januar 2024 aufgelöst.

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer

Es ist nicht stufengerecht, die Kommissionsmitglieder vom Bundesrat ernennen zu lassen. Neu soll das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Mitglieder der Prü-fungskommission bestimmen. Diese Neuerung wird mit der Anpassung des Verordnungsrechts im Zusammenhang mit der Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 2005 (SR 631.0) erfolgen.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Fachkommission für Zolltariffragen

Der administrative Aufwand, der mit der Verwaltung der Fachkommission für Zolltariffragen verbunden ist, ist gemessen an deren Nutzen unverhältnismässig hoch. Die Aufgaben der Kommission werden ab dem 1. Januar 2024 von der Kommission für Wirtschaftspolitik übernommen.

Eidgenössische Berufsbildungskommission

Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der eidgenössischen Berufsbildungskommission künftig von der neuen tripartiten Berufsbildungskonferenz übernommen werden. Die Auflösung der Kommission wird dem Parlament mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 beantragt.

Das Verzeichnis der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, der Mitglieder der Leitungsorgane und der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes kann eingesehen werden unter: www.admin.ch > Dokumentation > Ausserparlamentarische Kommissionen, Leitungsorgane und Bundesvertretungen.

Der Auftrag der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen, der meisten Leitungsorgane und der meisten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts läuft am 31. Dezember 2023 aus. Die Vorbereitungsarbeiten für die Gesamterneuerung im Herbst 2023 werden demnächst in Angriff genommen.


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