Mehr Kostentransparenz bei den Arbeitslosenkassen

Bern, 09.12.2022 - Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet. Die Teilrevision schafft insbesondere Rechtsklarheit beim Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK) und erleichtert jungen Erwachsenen die Teilnahme an Berufspraktika.

Der Bundesrat setzt mit den vorgeschlagenen Änderungen die vom Parlament überwiesene Motion 20.3665 Müller Damian um. Die Motion umfasst vier Aufträge zur Erhöhung der Transparenz und Kosteneffizienz bei den ALK. Um den ersten drei Aufträgen Folge zu leisten, werden im AVIG die Veröffentlichung der jährlichen Verwaltungskosten der ALK sowie die Entschädigung der Verwaltungskosten über ein Bonus-Malus-System verankert. Diese zwei Anpassungen erhöhen die Transparenz über die Verwaltungskosten der ALK und schaffen einen stärkeren Anreiz hin zu einer effizienten Leistungserbringung. Zum vierten Auftrag der Motion werden in der Vernehmlassung zwei Umsetzungsvarianten zur Diskussion gestellt.

Nebst der Umsetzung der Motion beinhaltet die Vorlage weitere Gesetzesanpassungen. Um junge Erwachsene beim Eintritt in den Arbeitsmarkt nach einer schulischen (Berufs-)Ausbildung besser zu unterstützen, wird die Teilnahme an Berufspraktika für junge Erwachsene im Rahmen der Arbeitslosenversicherung erweitert. Die Revision sieht weiter vor, die Kombinierbarkeit zwischen den von der Ausgleichstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssystemen zu erlauben. Zudem wird das Recht zur Datenbekanntgabe an die kantonalen Fachstellen für die Inkassohilfe verankert. Im Rahmen von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen sollen damit im Einzelfall Informationen bekannt gegeben werden können. Schliesslich werden notwendige Präzisierungen sowie sprachliche und formelle Anpassungen vorgeschlagen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 20. März 2023.


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