Verbesserung der Prozesse im Handelsregister

Bern, 09.12.2022 - Der Bundesrat will die Prozesse im Bereich des Handelsregisters optimieren und vereinfachen. An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 hat er die Eckwerte für eine Änderung des Obligationenrechts (OR) sowie der Handelsregisterverordnung (HRegV) festgelegt und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Revision sollen weitere Verbesserungen der Prozesse im Handelsregister geprüft werden.

Gestützt auf die Ergebnisse einer externen Studie hatte der Bundesrat das EJPD im April 2021 beauftragt, Vorschläge für die Verbesserung der Prozesse im Bereich des Handelsregisters zu erarbeiten. In einer Aussprache hat der Bundesrat nun die Eckwerte für eine Revision des OR und der HRegV festgelegt.

Elektronische Handelsregisterauszüge sollen rechtsverbindlich werden

Dazu gehört insbesondere, dass dem zentralen Firmenindex (Zefix) und den kantonalen elektronischen Handelsregisterauszügen künftig Rechtsverbindlichkeit zukommen soll. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Ein Auszug mit der Unterschrift des kantonalen Handelsregisteramts wäre künftig nicht mehr notwendig. Der rechtsverbindliche elektronische Handelsregisterauszug ist eine Voraussetzung für die digitale Unternehmensgründung. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende Juni 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Weitere Massnahmen für Optimierung und Vereinfachung im Handelsregister

Zur Optimierung und Vereinfachung des Handelsregisters hat der Bundesrat weitere Massnahmen identifiziert. Diese sollen vertieft geprüft werden. Dazu gehören der Nachweis der Identität mit der künftigen staatlichen E-ID, neue Suchfunktionen in Zefix oder ein erleichterter Informationsaustausch zwischen den Behörden durch die Schaffung neuer Schnittstellen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, dazu ebenfalls bis Ende Juni 2024 Bericht zu erstatten.


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