Fehlerkultur: Bundesrat für branchenspezifische Regelungen

Bern, 09.12.2022 - Kernkraftwerke, Spitäler oder Flugzeuge werden sicherer, wenn die Betreiber aus Fehlern lernen. Mitarbeitende sollten daher Fehler melden können, ohne zwangsläufig negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Ein solches Meldesystem müsste jedoch auf den jeweiligen sicherheitsrelevanten Bereich abgestimmt werden. Eine Fehlerkultur als allgemeinen Grundsatz im Rechtssystem hält der Bundesrat nicht für zweckmässig. Das schreibt er in seinem Bericht zu einem Postulat aus dem Ständerat, den er am 9. Dezember 2022 verabschiedet hat.

Das von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) eingereichte Postulat "Redlichkeitskultur im Schweizer Recht" beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie im Schweizer Recht eine Fehlerkultur (Just Culture) für hochsicherheitsrelevante Bereiche als generelles Prinzip eingeführt werden kann. Mitarbeitende sollen sicherheitsrelevantes Fehlverhalten melden können, ohne zwangsläufig negative Konsequenzen wie Strafverfolgung, Verlust der Berufszulassung oder der Arbeitsstelle befürchten zu müssen.

Zivilluftfahrt kennt bereits Regelungen

Gemäss dem Bericht des Bundesrats gibt es heute hauptsächlich in der Zivilluftfahrt Bestimmungen, die eine Fehlerkultur gesetzlich verankern. In anderen Bereichen finden sich nur vereinzelt (öffentlicher Verkehr, Kernenergie) oder gar keine Regelung (militärische Luftfahrt). Eine Befragung der betroffenen Kreise hat ergeben, dass im Grundsatz das Bedürfnis besteht, eine gelebte Fehlerkultur zu fördern. Der Bericht zeigt ausserdem, dass die grundlegenden Prinzipien des Rechtssystems respektiert werden müssen. Dazu gehört insbesondere, die Interessen der Opfer zu wahren und die Gleichbehandlung von beschuldigten Personen in der Strafverfolgung sicherzustellen.

Auch im Ausland ist das Konzept der Fehlerkultur in der Luftfahrt am weitesten entwickelt, insbesondere in der EU. Im Gesundheitsbereich gibt es in einigen Staaten ebenfalls gesetzliche Regelungen. Keiner der untersuchten Staaten hat jedoch einen allgemeinen Mechanismus eingeführt, der die Mitarbeitenden bei der Meldung von Fehlern vor negativen Konsequenzen, insbesondere vor Strafverfolgung, schützt.

Keine allgemeine Regelung

Aufgrund der unterschiedlichen geregelten Meldesysteme und Bedürfnisse kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Fehlerkultur nicht als allgemeiner und übergreifender Grundsatz im Schweizer Rechtssystem verankert, sondern als branchenspezifische Regelung umgesetzt werden müsste. Damit könnte die Sicherheit in Hochsicherheitsbereichen verbessert werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92090.html