Die Schweiz begrüsst den WTO-Beschluss über einen besseren Medikamentenzugang

Bern, 01.09.2003 - Die Schweiz begrüsst die Einigung in der WTO zur Frage des Gebrauchs von Zwangslizenzen durch Entwicklungsländer, welche über keine oder nur ungenügende Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Bereich verfügen.

Die genannte Problematik blieb an der letzten Ministerkonferenz der WTO in Doha unbeantwortet. Das Problem besteht deshalb, weil nach geltendem WTO-Recht die unter einer Zwangslizenz hergestellten Produkte überwiegend für den Heimmarkt und nicht für den Export zu verwenden sind. WTO-Mitgliedstaaten ohne ausreichende Produktionskapazitäten können somit patentierte pharmazeutische Produkte nach Erteilung einer Zwangslizenz nicht einfach importieren, sofern diese im Exportland patentgeschützt sind.

Die Einigung über diese politisch sensible Thematik noch vor der WTO-Ministerkonferenz, die nächste Woche in Cancún stattfindet, stellt ein positivies Signal insbesondere gegenüber den Entwicklungsländern dar. Damit leistet die WTO einen ersten konkreten Beitrag zur besseren Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten im Falle schwerer öffentlicher Gesundheitsprobleme wie beispielsweise Aids, Malaria und Tuberkulose. Für eine umfassende Lösung des Problems sind indessen noch weitere Massnahmen nötig, wie die Senkung der Importzölle auf Medikamenten und die Verbesserung der medizinischen und logistischen Versorgung vor Ort sowie der Prävention.


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