Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule tritt Anfang 2023 in Kraft

Bern, 02.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 entschieden, dass das Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Am 17. Juni 2022 wurde das Gesetz vom Parlament gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist am 6. Oktober 2022 abgelaufen.

Die École cantonale de langue française de Berne (ECLF) unterrichtet in einer deutschsprachigen Region bis zur Sekundarstufe I in französischer Sprache gemäss dem Plan d'études romand. Seit 1960 ermöglicht sie den Kindern von Angestellten der Bundesverwaltung und von Organisationen im Interesse des Bundes, die Schule in Bern in französischer Sprache zu besuchen. Der Bund leistet jährlich einen Beitrag in der Höhe von 25 Prozent der Betriebskosten. Das neue Gesetz ermöglicht eine Anpassung an die subventionsrechtlichen Anforderungen und bestätigt gleichzeitig die Bedeutung einer angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und in der Bundesstadt. An der Bemessung der Bundesbeiträge und an der Aufgabenverteilung ändert sich mit der neuen Gesetzesgrundlage nichts. Der Bund wird weiterhin Beiträge gewähren, die höchstens 25 Prozent der jährlichen Betriebskosten abdecken.


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