Sportgrossanlässe: Finanzierung für 2025-2029 und Impulse für begleitende Fördermassnahmen
Bern, 02.12.2022 - Neben den bisherigen Beiträgen an die Organisation von Sportgrossanlässen sollen künftig begleitende Sportfördermassnahmen unterstützt werden können, die nachhaltig dem Breiten- und Leistungssport zugutekommen. An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Sportförderungsverordnung beschlossen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Botschaft über Verpflichtungskredite von knapp 47 Millionen Franken zur Unterstützung von Sportgrossanlässen für die Jahre 2025-2029 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.
Der Bund kann Sportgrossanlässe, die nicht periodisch (wie beispielsweise Weltcups) in der Schweiz ausgetragen werden, mit Finanzhilfen unterstützen. Im Herbst 2021 hat der Bundesrat die vom Bundesamt für Sport BASPO und dem Sportdachverband Swiss Olympic ausgearbeitete Strategie zur Unterstützung von Sportgrossanlässen zu Kenntnis genommen. Solche grossen Sportveranstaltungen sollen noch verstärkt genutzt werden, um die betreffende Sportart zu fördern und weiterzuentwickeln. Zudem sollen sie als Impulsgeber für sport- und gesellschaftspolitische Ziele dienen. Die Strategie sieht ausserdem vor, dass die Trägerschaften Voraussetzungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und gute Unternehmensführung (Good Governance) erfüllen.
Anpassung der Sportförderungsverordnung
Bei der Unterstützung von Sportgrossanlässen wird neu differenziert zwischen Beiträgen zur Organisation für die Durchführung der Veranstaltung und Beiträgen zur Unterstützung von begleitenden Sportfördermassnahmen. Der Bundesrat hat in der Sportförderungsverordnung die Rahmenbedingungen für die Mitfinanzierung von begleitenden Sportfördermassnahmen durch den Bund festgelegt. Es können Projekte des zuständigen Sportverbands im Leistungs- und im Breitensport während maximal vier Jahren unterstützt werden. Der Sportverband hat in einem Konzept aufzuzeigen, wie der Anlass als «Motor» für die Sportförderung genutzt werden kann. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
Verpflichtungskredite für die Jahre 2025-2029
Zudem hat der Bundesrat eine Botschaft über Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 47 Millionen Franken zur Unterstützung von Sportgrossanlässen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Rund 29 Millionen Franken davon will der Bundesrat für Beiträge an die Organisation von Sportgrossveranstaltungen zur Verfügung stellen, die zwischen 2025 und 2029 in der Schweiz durchgeführt werden. Es betrifft dies namentlich die Biathlon-WM 2025 in der Lenzerheide, die Snowboard- und Freestyle-WM 2025 in St. Moritz/Engadin, die Mountainbike-WM 2025 im Wallis, die Männer-Eishockey-WM 2026 in Zürich/Fribourg, die Ski alpin-WM 2027 in Crans-Montana, die Special Olympics World Winter Games 2029 in Graubünden/Zürich sowie verschiedene Anlässe mit einer Beteiligung des Bundes unter 1 Million Franken.
Zusätzlich schlägt der Bundesrat der Bundesversammlung die Bewilligung eines separaten Verpflichtungskredits zur Unterstützung von begleitenden Sportfördermassnahmen im Umfang von 18 Millionen Franken vor.
Die Beiträge an Sportgrossanlässe werden im Rahmen von Subventionsverträgen zwischen dem BASPO und dem für den Anlass verantwortlichen nationalen Sportverband festgelegt. Bedingung für die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist, dass sich die betroffenen Kantone angemessen an der Finanzierung des Anlasses beteiligen.
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