Bundesanwaltschaft schliesst das Strafverfahren gegen die ABB ab

Bern, 02.12.2022 - Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst die Strafuntersuchung gegen die ABB ab. Sie erlässt namentlich einen Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB und verurteilt das Unternehmen zu einer Busse von 4 Millionen Schweizer Franken. Voraussichtlich heute Freitag werden das Department of Justice (DOJ) und die U.S. Securities and Exchange Commission das Verfahren im gleichen Zusammenhang ebenfalls erledigen. Die südafrikanischen Strafverfolgungsbehörden haben mit gestrigem Datum eine Busse verhängt.

Die ABB Management Services AG mit Sitz in der Schweiz akzeptiert im Strafbefehl, dass sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger in Südafrika zu verhindern. Konkret bauten verschiedene Mitarbeiter der ABB ab dem Jahr 2013 ein Bestechungsschema auf, um mit überhöhten Zahlungen an Subunternehmer an Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau eines Kohlekraftwerkes in Südafrika zu gelangen. Auf diese Weise erhielt die ABB Südafrika mit Bestechungszahlungen von mindestens 1.3 Millionen Schweizer Franken Aufträge im Wert von mindestens 200 Millionen US-Dollar.

Die BA verurteilt die ABB Management Services AG deshalb zu einer Busse von 4 Millionen Schweizer Franken. Die in der Schweiz gesetzlich mögliche Maximalstrafe für diesen Straftatbestand liegt bei 5 Millionen Schweizer Franken. Strafmindernd wurde die Kooperation der ABB berücksichtigt. Eine Ersatzforderung entfällt, da die ABB bereits im Jahr 2020 eine Ausgleichszahlung von 104 Millionen US-Dollar an Südafrika geleistet hat. Die BA auferlegt der ABB Management Services AG des Weiteren die Verfahrenskosten in der Höhe von 50'000 Schweizer Franken.

Die BA bedankt sich beim Department of Justice (DOJ), der U.S. Securities and Exchange Commission, der Staatsanwaltschaft Mannheim sowie bei der National Prosecuting Authority of South Africa (NPA) für die sehr gute Zusammenarbeit.


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