BAFU stimmt Abschussgesuch für zwei Jungwölfe aus dem Rudel am Kärpf zu

Bern, 01.12.2022 - Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Glarus zur Regulierung des Wolfsrudels am Kärpf zugestimmt. Der Kanton kann zwei Jungwölfe zum Abschuss freigeben.

Am 7. Oktober 2022 hat der Kanton Glarus beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Kärpf. Begründet wurde dies mit grossen Schäden an Nutztierherden. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat am 30. November 2022 dem Gesuch zugestimmt. Nun kann der Kanton Glarus eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2023 zu befristen. Die Abschüsse müssen im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden kann.

Wölfe in der Schweiz

Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben in der Schweiz rund 200 Wölfe und 23 Rudel. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern. Er berücksichtigt dabei die Vorschläge, auf welche sich 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen geeinigt haben. Der Bundesrat hat am 9. November 2022 die Vernehmlassung über die entsprechende Revision der Jagdverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 23. Februar 2023. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten.

Zurzeit berät das Parlament zudem eine neue Vorlage zur Änderung des Eidgenössischen Jagdgesetzes. Diese soll eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände ermöglichen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte im September 2020 den von Bundesrat und Parlament erarbeiteten Vorschlag für eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des BAFU.


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