BAFU stimmt Abschussgesuch für einen Jungwolf aus dem Rudel im Valle di Blenio zu

Bern, 25.11.2022 - Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dem Gesuch des Kantons Tessin zur Regulierung des Wolfsrudels im Valle di Blenio zugestimmt. Der Kanton kann einen Jungwolf zum Abschuss freigeben.

Nachdem die Geburt zweier Jungtiere im laufenden Jahr bestätigt worden ist, hat der Kanton Tessin am 3. November 2022 beim BAFU ein Gesuch für eine Regulierung des Wolfsrudels im Valle di Blenio eingereicht. Begründet wurde dies damit, dass die Wölfe zwei Rinder getötet haben. Mit dem Abschuss will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat dem Gesuch am 23. November 2022 zugestimmt. Nun kann der Kanton Tessin gestützt auf Artikel 4bis Absatz 1 der Jagdverordnung zur Regulierung des Rudels einen Jungwolf zum Abschuss freigeben. Die Abschussverfügung ist bis zum 31. März 2023 zu befristen. Abschüsse müssen im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden kann.

Wölfe in der Schweiz

Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben in der Schweiz rund 200 Wölfe und 23 Rudel. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern. Er berücksichtigt dabei die Vorschläge, auf welche sich 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen geeinigt haben. Der Bundesrat hat am 9. November 2022 die Vernehmlassung über die entsprechende Revision der Jagdverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 23. Februar 2023. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten.

Zurzeit berät das Parlament zudem eine neue Vorlage zur Änderung des eidgenössischen Jagdgesetzes. Diese soll eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände ermöglichen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte im September 2020 den von Bundesrat und Parlament erarbeiteten Vorschlag für eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des BAFU.


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