Task Force Swissair Personal: Auftrag erfüllt

Bern, 14.08.2003 - Die Task Force Swissair Personal ist am 14. August 2003 aufgelöst worden. Sie wurde am Tag der Bekanntgabe der Nachlassstundung, also unmittelbar vor dem Grounding, am 1. Oktober 2001 durch den Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes eingesetzt. Die Task Force unterstützte die SAir Group und die kantonalen Arbeitsämter, um für die vom Stellenverlust betroffenen Angestellten der SAir Group angemessene Lösungen zu finden. Die zwischen Bund und Sozialpartnern getroffene Incentive-Vereinbarung ermöglichte, dem Swissair-Personal Vorschüsse im Umfang von zirka 16 Mio. Schweizer Franken gegen Abtretung der Ansprüche im Nachlassverfahren zukommen zu lassen.

Am Scheitelpunkt der Swissair-Krise setzte Bundesrat Pascal Couchepin die Task Force Swissair Personal unter dem Vorsitz von Jean-Luc Nordmann, Direktor der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft, ein. Die Hauptzielsetzungen waren einerseits die Vermeidung von Arbeitslosigkeit als Folge der Swissair-Entlassungen, andererseits die Unterstützung von arbeitslos gewordenen Personen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden.

Weil das per sofort gekündigte und freigestellte Personal keine Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist erhielt und dadurch ein Sicherheitsrisiko bestand, übernahm der Bund für die Monate November und Dezember 2001 die Differenz zwischen der Arbeitslosenentschädigung und dem versicherten Lohn.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich engagierte sich stark für die rasche Wiederintegration der Stellensuchenden. Bereits eine Woche nach dem Swissair-Grounding stand dafür ein betriebliches Arbeitsmarktzentrum zur Verfügung. Ebenfalls wurden Mitarbeitende von Arbeitslosenkassen anderer Kantone in Zürich konzentriert.

Die Task Force Swissair Personal bemühte sich darum, die Finanzierung der Sozialpläne sicherzustellen. Im Dezember 2001 wurde zwischen Bund und Sozialpartnern eine Vereinbarung getroffen. Die sogenannte Incentive-Vereinbarung sah vor, dass die Hälfte - jedoch maximal 50 Mio. Franken - der für den Winterflugplan 2001 nicht verwendeten Bundesmilliarde zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet werden konnte. Den folgenden vier Kategorien flossen letztlich 16,1 Mio. Schweizer Franken zu:  

  • Option 96 (Überbrückungsrenten an Frühpensionierte): 4,6 Mio. Franken
  • Flight Attendant-Fonds: 5,4 Mio. Franken
  • Boni an Mitarbeitende für besseres Ergebnis im Winterflugplan 2001: 2,7 Mio. Franken
  • Sozialplanforderungen: 3,4 Mio. Franken.


Bei den Auszahlungen handelte es sich um Vorschüsse, deren Zahlung gegen Abtretung der individuellen Lohnforderungen der ehemaligen Mitarbeitenden im Nachlassverfahren erfolgte. Damit wurde für die Swissair-Mitarbeitenden ein Anreiz geschaffen, während der Übergangsphase ein möglichst gutes finanzielles Ergebnis zu erzielen, was sowohl die Überführung in eine neue Airline erleichterte, als auch Einsparungen des Bundesdarlehens bewirkte.

Für besondere Härtefälle ist eine Stiftung gegründet worden, welche insgesamt gut 3,5 Mio. Franken an Spendengeldern erhalten hat.

Die Task Force Swissair Personal hatte im Zuge ihres Wirkens stabilisierend zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs sowie zur Milderung negativer Auswirkungen für das entlassene Personal beigetragen und so den geordneten Übergang der Swissair zur Swiss erleichtert. Nach Erfüllung ihrer Aufgaben wurde heute die Task Force Swissair Personal aufgelöst.


Bern, 14. August 2003


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