Bundesrat hat Einbezug von Klimawirkungen in Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht

Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 den Bericht «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen» genehmigt. Dabei ging es um die Frage, ob und wie die Auswirkungen von Projekten auf das Klima in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) berücksichtigt werden können. Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine freiwillige Beurteilung sinnvoll ist.

Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens geprüft, ob ein Projekt die gesetzlichen Umweltschutz-Vorgaben einhält. Dieser Prüfung unterliegen neue Anlagen oder Änderungen an bestehenden Anlagen wie beispielsweise industrielle Betriebe oder auch Infrastrukturprojekte wie Autobahnen, Häfen oder Flugplätze. Die Auswirkungen auf das Klima sind heute nicht Bestandteil dieser Prüfung. Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat deshalb in einem Postulat (20.3001) Vorschläge verlangt, wie im Rahmen der UVP die positiven und negativen Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden können.

Der Bericht «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen» des Bundesrates zeigt rechtliche und organisatorische Möglichkeiten dafür auf. Er kommt zum Schluss, dass das Instrument der UVP zwar ein Hebel sein könnte, um Treibhausgasemissionen von Anlagen zu reduzieren. Die Wirkung wäre allerdings nicht sehr gross. Denn bereits heute werden zahlreiche Anlagen durch Massnahmen des CO2-Gesetzes in ihrer Auswirkung auf das Klima erfasst. Und im Rahmen einer Plangenehmigung – dann, wenn die UVP zur Anwendung gelangt –, können nur noch beschränkt Korrekturen an einer Anlage vorgenommen werden.

Wirkungsvoller ist gemäss Bericht die Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima bereits zu Beginn der Planung, und dies vor allem im Rahmen von Sachplänen sowie Richt- und Nutzungsplänen. Zu diesem Zeitpunkt wird bestimmt, welche Anlagen wo zu erstellen sind und wie diese ausgestaltet werden sollen.

Voraussetzung wären Prüfnormen und messbare Vorgaben

Zur Erhöhung der Sensibilität erachtet der Bundesrat eine freiwillige Beurteilung der Auswirkungen auf das Klima im Rahmen der UVP durchaus als sinnvoll. Einige Kantone handhaben dies bereits heute so. Eine allgemein verpflichtende Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima in der UVP würde aber voraussetzen, dass entsprechende Prüfnormen und Vorgaben (beispielsweise Emissionsgrenzwerte für Anlagen) festgelegt werden. Solche Vorgaben gibt es auf nationaler Ebene nicht.

Berücksichtigung der positiven Klimawirkungen

Ebenfalls untersucht wurde, ob die UVP auch positive Auswirkungen auf das Klima ausweisen soll. Das wäre dort dienlich, wo die Behörden die Interessen gegeneinander abwägen, zum Beispiel bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die UVP ist aus Sicht des Bundesrates aber nicht das geeignete Instrument für Güterabwägungen zwischen positiven Auswirkungen auf das Klima und negativen Auswirkungen auf andere Schutzgüter.


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Roger Ramer, Abteilung Klima, BAFU, Tel. +41 58 462 98 16



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