Die Schweiz unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof: Unterzeichnung eines Abkommens zur Entsendung von Sachverständigen

Bern, 23.11.2022 - Die Schweiz und der Internationale Strafgerichtshof (ICC) haben ein Abkommen unterzeichnet, um die Entsendung von Sachverständigen zu erleichtern. Die Schweiz verstärkt damit ihre langjährige Unterstützung für diese wichtige Institution der internationalen Rechtsordnung und bekräftigt ihr Engagement für die Bekämpfung der Straflosigkeit.

Die Schweiz und die Anklagebehörde des ICC haben am Mittwoch, 23.11., ein Partnerschaftsabkommen unterzeichnet, das den rechtlichen Rahmen für die Entsendung von Schweizer Sachverständigen an den ICC schafft. Das Abkommen wird die Entsendung in Zukunft erleichtern. Mehrere Personen mit Fachwissen in den Bereichen Strafverfolgung, Rechtsgutachten oder Wirtschaftsverbrechen wurden bereits ausgewählt und sollen über den Expertenpool für zivile Friedensförderung der Abteilung Frieden und Menschenrechte des EDA entsandt werden. Die Sachverständigen werden ihre Tätigkeit beim ICC im ersten Quartal 2023 im Vorverfahren oder bei den Ermittlungen aufnehmen. Der Gerichtshof entscheidet unabhängig, für welche Untersuchungen er die Sachverständigen einsetzt.

Die Schweiz kommt damit einem Ersuchen um mehr Unterstützung nach. Der ICC sieht sich mit einer erhöhten Arbeitsbelastung konfrontiert, insbesondere aufgrund der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine. Diese Mehrarbeit wirkt sich auf die Ressourcen aus, die dem ICC für alle Rechtsfälle, mit denen er befasst ist, zur Verfügung stehen.

Der ICC ist ein wesentlicher Bestandteil des multilateralen Rechtssystems

Der ICC mit Sitz in Den Haag gewährleistet die Achtung und die Durchsetzung der internationalen Rechtspflege. Er wurde gegründet, um die Straflosigkeit bei besonders schweren Verbrechen gegen das Völkerrecht wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu bekämpfen.

Im Einklang mit ihren eigenen Grundwerten und aussenpolitischen Zielen unterstützt die Schweiz den ICC im Kampf gegen die Straflosigkeit. Sie setzt sich seit dessen Gründung für den ICC ein und unterstützt ihn auf politischer Ebene sowohl in multilateralen Foren als auch in ihren bilateralen Beziehungen kontinuierlich. Sie beteiligt sich aktiv an der Arbeit der Versammlung der Vertragsstaaten des Römer Statuts, des Gründungsvertrags des ICC.

So hat die Schweiz beispielsweise eine wichtige, 2019 verabschiedete Änderung initiiert, die es dem ICC ermöglicht, Verbrechen des Aushungerns auch in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten zu verfolgen. Darüber hinaus setzt sie sich für eine weltweite Ratifizierung des Römer Statuts ein und plädiert für die Zusammenarbeit mit dem ICC. Sie unterstützt den ICC auch materiell, indem sie sich unter anderem an der Finanzierung beteiligt, sich für ein ausreichendes Budget einsetzt und ihm Sachverständige zur Verfügung stellt.

Indem die Schweiz einen unabhängigen und effizienten ICC unterstützt, sorgt sie im Einklang mit ihrem Engagement für das Völkerrecht und ihrer langen humanitären Tradition für einen besseren Schutz der Opfer.


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