Bund und Kantone lancieren Dialog zu sexueller Gewalt

Bern, 21.11.2022 - Das Vertrauen der Opfer in Strafverfolgungsbehörden und Gerichte ist ein zentrales Element bei der Bekämpfung sexueller Gewalt. Neben der laufenden Revision des Sexualstrafrechts braucht es weitere Massnahmen, um dieses Vertrauen zu stärken. Auf Initiative von Bundesrätin Karin Keller-Sutter haben wichtige Akteure von Bund und Kantonen am 21. November 2022 den Dialog «Sexuelle Gewalt» lanciert. Im Zentrum stehen die Beratung und Begleitung der Opfer. Die Startveranstaltung diente den politischen Akteuren dazu, eine erste Bestandesaufnahme vorzunehmen und die weiteren Schritte festzulegen.

Die eidgenössischen Räte beraten derzeit über eine Revision des Sexualstrafrechts. Für Bundesrätin Karin Keller-Sutter handelt es sich um einen wichtigen Schritt, mit dem sich aber nicht alle Probleme lösen lassen. Bereits im Juni 2022 hat sie daher einen Dialog zu sexueller Gewalt angekündigt. Nur wenn die Opfer die Täter tatsächlich anzeigen, könne es auch zu Verurteilungen kommen. «Darum müssen wir dafür sorgen, dass sich die Opfer ernst genommen fühlen», sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) nach dem ersten Treffen am 21. November 2022.

Hauptakteure des Dialogs «Sexuelle Gewalt» sind neben dem EJPD die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Vertreten waren auch das Bundesamt für Statistik und die wichtigsten Organisationen der kantonalen Polizeien, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, des Opferschutzes und die Kriminalprävention.

Unterstützung der Opfer verbessern und Vertrauen in die Behörden stärken

Die Veranstaltung diente insbesondere dazu, eine erste Bestandesaufnahme vorzunehmen und den Rahmen des Dialogs abzustecken. Dieser fokussiert auf die Themen Beratung und Begleitung von Opfern sexueller Gewalt, Ausbildung von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sowie auf die Datenlage. Die Beteiligten verschafften sich einen Überblick über bereits ergriffene Massnahmen, deren Umsetzung sowie best practices, um daraus in den nächsten Monaten mögliche Handlungsoptionen ableiten zu können.

Ziel des Dialogs ist es, das Vertrauen der Opfer sexueller Gewalt in die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte zu stärken. Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, soll der Dialog politische Verbindlichkeit schaffen. Er soll im Frühjahr mit dem strategischen Dialog «Häusliche Gewalt» zusammengeführt und eng mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter der Leitung des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) koordiniert werden.


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