Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen
Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Wallis und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 23. November 2022 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich:
- den Klimaschutz;
im Kanton Glarus:
- den Klimaschutz;
- den Finanzhaushalt;
im Kanton Solothurn:
- die öffentlichen Schulen;
im Kanton Basel-Landschaft:
- die Volksinitiativen;
- die Ombudsperson;
im Kanton Wallis:
- die Regulierung von Grossraubtieren;
im Kanton Genf:
- die Amtsenthebung eines Staatsratsmitglieds;
- den administrativen Rat der Gemeinden;
- die Entwicklung der strukturierenden thermischen Netze.
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Herausgeber
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Bundesamt für Justiz
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