Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen
Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Wallis und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 23. November 2022 verabschiedeten Botschaft festhält.