UNO-Konvention über grenzüberschreitende Industrieunfälle: Bundesrat erteilt Mandat

Bern, 16.11.2022 - Der Bundesrat hat am 16. November 2022 das Mandat für das zwölfte Treffen der Vertragsparteien der Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen verabschiedet. Die Verhandlungen der Mitgliedstaaten der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) finden vom 29. November bis 1. Dezember 2022 in Genf statt. Die Schweiz setzt ihr Engagement zur Umsetzung der Konvention fort.

Beim zwölften Treffen der Vertragsparteien in Genf geht es hauptsächlich darum, die Umsetzung der Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen weiter zu stärken. So gehört zum Treffen ein Seminar, in dem es um Naturgefahren als Auslöser für Industrieunfälle geht. Im Zuge des Klimawandels dürften Naturgefahren künftig häufiger Auslöser solcher Unfälle sein.

Unter Federführung der Schweiz wurden zwei Berichte zu Risikoermittlungsmethoden und Anwendungsbeispielen in verschiedenen UNECE-Ländern erarbeitet. Sie stärken den risikobasierten Ansatz, der neben der Gefahr auch die konkreten Risiken berücksichtigt.

Der risikobasierte Ansatz wird in der Schweiz bereits mit Erfolg umgesetzt, so wie es die Störfallverordnung vorsieht. Weiter unterstützt die Schweizer Delegation die Aktivitäten zur Einführung und Stärkung der Prävention von Chemieunfällen besonders in den Gebieten Ost- und Südosteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien.

Die UNO-Konvention über grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen gilt für Anlagen mit grossen Mengen gefährlicher Chemikalien. Die Schweiz bringt ihre Erfahrung zur Senkung der Chemierisiken in den UNECE-Ländern ein. Speziell für die Länder in Südosteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien ist die Konvention ein wichtiges Instrument, damit sie die Grundlagen zur Vermeidung von Industrieunfällen in der Gesetzgebung verankern können. Das Treffen der Vertragsparteien findet alle zwei Jahre statt.


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